Schlesischer Adler 1. Stufe
Der Schlesische Adler 1. Stufe, auch als Schlesisches Bewährungsabzeichen bekannt, gehört zu den bedeutendsten regionalen Auszeichnungen der Weimarer Republik und dokumentiert einen dramatischen Abschnitt deutscher Grenzlandgeschichte. Diese Auszeichnung entstand in einer Zeit intensiver nationaler Spannungen, als die Zukunft Schlesiens nach dem Ersten Weltkrieg ungewiss war und bewaffnete Auseinandersetzungen die Region erschütterten.
Das Abzeichen wurde als Anstecknadel am 16. Juni 1919 durch das Generalkommando des VI. Armee-Korps unter Generalleutnant Friedrich von Friedeburg gestiftet. Der Entwurf stammte von dem Breslauer Bildhauer Professor Theodor von Gosen. Die Auszeichnung ehrte Angehörige des schlesischen Grenzschutzes, die Schlesien gegen polnische Angriffe während der Schlesischen Aufstände von 1919 bis 1921 verteidigten. Diese Aufstände waren eine direkte Folge des Versailler Vertrags, der eine Volksabstimmung über die Zukunft Oberschlesiens vorschrieb. Zwischen August 1919 und Juli 1921 kam es zu drei polnischen Aufständen, die die Region in Unruhe versetzten.
Die Gestaltung des Abzeichens zeigt einen aufrecht stehenden schlesischen Adler, der nach rechts blickt und ein Band mit der Inschrift “FÜR SCHLESIEN” in seinen Fängen hält. Auf der Brust und den Flügeln des Adlers ist eine versilberte Mondsichel mit Kreuz zu sehen, das Wappensymbol Schlesiens. Die Nadel wurde in verschiedenen Ausführungen hergestellt: aus geschwärztem Eisen, aus Buntmetall (Kupferlegierung, geschwärzt oder patiniert) oder in emaillierten Versionen, die ab 1921 toleriert wurden. Die Abmessungen variierten je nach Hersteller zwischen etwa 42 bis 47 Millimeter Höhe und 30 bis 32 Millimeter Breite. Die Rückseite war glatt und geschwärzt, mit einer vertikalen Nadel und Verschluss ausgestattet, manchmal mit Herstellermarken versehen.
Bedeutende Hersteller waren Paul Meybauer Berlin, Wilhelm Deumer Lüdenscheid und Petz & Lorenz Unterreichenbach. Die Empfänger mussten das Abzeichen selbst erwerben, wobei der Preis bei etwa 3,50 Mark lag; emaillierte Versionen waren entsprechend teurer.
Die 1. Stufe wurde für sechs Monate vorbildlichen Dienstes beim schlesischen Grenzschutz in derselben Einheit während der Jahre 1918 bis 1919 verliehen. Sie wurde nicht an Zivilisten vergeben und wurde auf der linken Brust unter dem Eisenen Kreuz 1. Klasse oder dem Verwundetenabzeichen von 1918 getragen. Neben der 1. Stufe existierte eine 2. Stufe, die am Band getragen wurde. Ab dem 1. Juli 1921 konnten beide Stufen mit Eichenlaub, Schwertern oder beidem verliehen werden, wodurch insgesamt acht Varianten pro Stufe entstanden.
Ursprünglich sollte die Verleihung mit der Auflösung des VI. Armee-Korps am 30. September 1919 enden, wurde aber durch die VI. Kommandostelle in Breslau fortgesetzt. Offiziell endete die Verleihung am 1. Februar 1920, wurde jedoch 1921 während des dritten polnischen Aufstands erneuert. Bei dieser Erneuerung änderten sich die Verleihungskriterien von zeitbasierten zu kampfbezogenen Verdiensten. Das Eichenlaub wurde am 1. Juli 1921 durch Generalleutnant Karl Hoefer hinzugefügt.
Zu den bemerkenswerten Trägern gehörte Hyacinth Graf Strachwitz, der sowohl die 2. als auch die 1. Stufe mit Eichenlaub und Schwertern für seine Taten in der Schlacht am Annaberg vom 21. bis 26. Mai 1921 erhielt, wo er als erster Deutscher den Gipfel erreichte. Die Empfänger waren hauptsächlich Angehörige schlesischer Regimenter und Freikorps-Formationen, insbesondere des Freikorps Oberland.
Die geschätzte Gesamtzahl der Verleihungen beider Stufen liegt bei etwa 10.000, wobei die Ausführungen mit Eichenlaub und Schwertern mit etwa 2.000 Exemplaren wesentlich seltener waren. Die Anzahl der 1. Stufe war aufgrund restriktiver Verleihungspraxis entsprechend gering.
Die Auszeichnung erhielt am 16. Mai 1933 Anerkennung in den polizeilichen Bekleidungsvorschriften und wurde am 15. Mai 1934 offiziell als staatliche Auszeichnung anerkannt, allerdings nur in der Grundform ohne Eichenlaub und Schwerter. Sie gehörte zu den wenigen Freikorps-Auszeichnungen, die nach 1935 an Wehrmachtsuniformen getragen werden durften, obwohl Eichenlaub und Schwerter verboten waren. Das Tragen blieb auch in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Gesetz von 1957 erlaubt. Heute ist der Schlesische Adler ein wichtiges Sammlerstück und historisches Artefakt, das die Freikorps-Periode der Weimarer Republik und die regionale schlesische Identität dokumentiert.