1. Weltkrieg Verwundetenabzeichen 1918 in Silber - durchbrochene Ausführung

Buntmetall versilbert, Zustand 2.
515389
160,00

Verwundetenabzeichen für die Armee und Kolonialtruppen 1918 in Silber – Durchbrochene Ausführung

Das hier vorgestellte Stück gehört zu einer besonderen Variante einer der bedeutendsten deutschen Militärauszeichnungen des Ersten Weltkriegs: dem Verwundetenabzeichen 1918 in Silber in der sogenannten durchbrochenen Ausführung. Es handelt sich um ein Abzeichen aus versilbertem Buntmetall, das sich durch seine durchbrochene Gestaltung von der offiziell verliehenen massiven Ausführung unterscheidet und als privat erworbenes Stück eine eigene Geschichte innerhalb der deutschen Ordenskunde erzählt.

Stiftung und historischer Hintergrund

Das Verwundetenabzeichen wurde am 3. März 1918 von Kaiser Wilhelm II. für Angehörige der deutschen Armee gestiftet, einschließlich der Flieger-, Luftschiff- und Ballontruppen. Am 8. Juli 1918 wurde die Berechtigung auf die Kolonialtruppen ausgedehnt. In Bayern wurde das Abzeichen unter König Ludwig III. für die bayerischen Truppen übernommen. Damit war das Verwundetenabzeichen die erste offizielle deutsche Auszeichnung, die speziell für verwundete Soldaten geschaffen wurde.

Die Stiftung erfolgte in der Endphase des Ersten Weltkriegs, einer Zeit enormer Verluste und sinkender Moral. Das Abzeichen sollte die Opferbereitschaft der Soldaten anerkennen und die Kampfmoral stärken. Es würdigte jene, die “für das Vaterland geblutet” oder “im Kriegsgebiet durch feindliche Einwirkung ihre Gesundheit verloren” hatten und dadurch dienstunfähig geworden waren.

Klasseneinteilung und Verleihungskriterien

Das Verwundetenabzeichen wurde in drei Klassen verliehen: Schwarz für ein bis zwei Verwundungen, Silber (auch Mattweiß genannt) für drei bis vier Verwundungen, und Gold für fünf oder mehr Verwundungen. Bei besonders schweren Verletzungen konnte eine Stufe übersprungen werden. Ab dem 30. Januar 1936 konnten höhere Stufen auch bei geringerer Verwundungszahl verliehen werden, wenn die Schwere der Verletzung – etwa eine Verstümmelung – dies rechtfertigte.

Das vorliegende Stück in Silber dokumentiert somit eine erhebliche Kriegsverletzungsgeschichte seines ursprünglichen Trägers, der mindestens drei bis vier Verwundungen durch feindliche Einwirkung erlitten haben muss.

Physische Beschreibung

Das Abzeichen hat eine ovale Form und ist hohlgeprägt. Es zeigt einen Lorbeerkranz, der am unteren Ende mit einer Bandschleife gebunden ist. Im Zentrum befindet sich ein deutscher Stahlhelm Modell M1915 über zwei gekreuzten Schwertern. Die Standardmaße für das Verwundetenabzeichen des Ersten Weltkriegs betragen etwa 38 x 44 mm. Das entscheidende Merkmal dieser Variante ist die durchbrochene Gestaltung: Die Zwischenräume zwischen Kranz, Helm und Schwertern sind vollständig durchbrochen, im Gegensatz zur massiven Ausführung, bei der der Hintergrund eine grobkörnige Struktur aufweist. Auf der Rückseite befindet sich eine vertikale Nadelanordnung mit Gegenhaken.

Die durchbrochene Ausführung als Privaterwerbsstück

Die durchbrochene Ausführung nimmt eine besondere Stellung in der Sammlerwelt ein, da sie niemals offiziell verliehen wurde. Stattdessen handelte es sich um privat erworbene Stücke, die von berechtigten Trägern bei kommerziellen Händlern als Ersatz- oder Zweitstücke gekauft wurden. Mehrere Hersteller produzierten diese Abzeichen, wobei spezifische Hersteller für die durchbrochene Variante selten dokumentiert sind. Herstellermarkierungen fehlen typischerweise bei Verwundetenabzeichen des Ersten Weltkriegs.

Diese Praxis des privaten Erwerbs spiegelt einen lebhaften Markt für personalisierte militärische Insignien wider, auf dem Empfänger Variationen in verschiedenen Materialien und Ausführungen erwerben konnten. Die durchbrochene Variante stellte dabei eine besonders dekorative Alternative dar, die sich durch ihre filigrane Erscheinung von den Standardstücken abhob.

Nachkriegsgeschichte und Weitertragen

Obwohl die preußischen Auszeichnungen am 24. Dezember 1918 offiziell eingestellt wurden, war das Verwundetenabzeichen von dieser Regelung ausgenommen und wurde weiterhin verliehen. Die meisten Verwundetenabzeichen des Ersten Weltkriegs wurden tatsächlich nach Kriegsende auf Antrag verliehen – bis 1933 über militärische Behörden, danach über kommunale Wohlfahrtsämter. Das Abzeichen durfte auch an Zivilkleidung getragen werden.

Das nationalsozialistische Regime erkannte das Verwundetenabzeichen an und erlaubte die Anrechnung von Verwundungen aus dem Ersten Weltkrieg auf die Stufen des Verwundetenabzeichens von 1939. Interessanterweise wurde das Verwundetenabzeichen 1918 in den Jahren 1939 und 1940 weiterhin ausgegeben, da die neue Version von 1939 noch nicht in ausreichender Stückzahl verfügbar war.

Die Berechtigung wurde mehrfach erweitert: 1939 auf Veteranen des angeschlossenen Österreichs und des Memellandes, 1941 auf Veteranen der östlichen Gebiete. Nach 1945 konnte der Anspruch gemäß §13 der Verordnung über den Nachweis des Besitzes von Orden und Ehrenzeichen weiterhin geltend gemacht werden. Nach dem Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen von 1957 darf das Verwundetenabzeichen des Ersten Weltkriegs bis heute getragen werden.

Sammlerbedeutung

Das vorliegende Stück im Zustand 2 repräsentiert eine besonders reizvolle Variante innerhalb der Verwundetenabzeichen-Sammlung. Als durchbrochene Ausführung vereint es den historischen Wert einer bedeutenden Kriegsauszeichnung mit der ästhetischen Qualität eines filigranen Privaterwerbsstücks. Es dokumentiert nicht nur die Verwundungsgeschichte eines unbekannten Soldaten, sondern auch die kulturelle Praxis des personalisierten Erwerbs von Militärabzeichen, die über die offizielle Verleihungspraxis hinausging und einen wichtigen Aspekt der deutschen Militärgeschichte des frühen 20. Jahrhunderts darstellt.