Verwundetenabzeichen in Schwarz 1918

Buntmetall geschwärzt, Ausführung der Fa. Godet Berlin
518891
120,00

Verwundetenabzeichen in Schwarz 1918

Das Verwundetenabzeichen in Schwarz 1918 repräsentiert einen bedeutenden Wendepunkt in der preußischen und deutschen Militärtradition. Kaiser Wilhelm II. stiftete diese Auszeichnung am 3. März 1918 als Anerkennung für verwundete Angehörige der deutschen Armee während des Ersten Weltkriegs. Es war die erste eigenständige Verwundetenauszeichnung in der preußischen und kaiserlich-deutschen Militärgeschichte – frühere Konflikte hatten sich auf Erinnerungsmedaillen an Feldzüge verlassen, anstatt eine formelle Verwundetenauszeichnung zu schaffen. Die Einführung dieses Abzeichens spiegelte das beispiellose Ausmaß der Verluste an der West- und Ostfront wider.

Die Stiftungsurkunde formulierte den Zweck klar: “Ich will den im Dienst des Vaterlandes Verwundeten ein Abzeichen als besondere Auszeichnung verleihen. Das Abzeichen soll diejenigen auszeichnen, die für das Vaterland geblutet oder ihre Gesundheit im Kriegsgebiet durch Feindeinwirkung verloren haben und folglich dienstunfähig sind.” Das schwarze Abzeichen wurde für eine oder zwei Verwundungen verliehen. Die Kriterien waren relativ eindeutig – es wurde an Soldaten verliehen, die ein- oder zweimal im Kampf verwundet wurden. Es konnte auch für Erfrierungsverletzungen verliehen werden, die auf den gefrorenen Schlachtfeldern der West- und Ostfront häufig vorkamen.

Das Abzeichen wurde in drei Stufen verliehen: in Schwarz für eine bis zwei Verwundungen, in Silber für drei bis vier Verwundungen und in Gold für fünf oder mehr Verwundungen. In Fällen schwerer Verletzungen konnte eine Stufe übersprungen werden. Das Verwundetenabzeichen in Schwarz war die am häufigsten verliehene Version, da viele Soldaten nur eine oder zwei Verletzungen erlitten. Das Abzeichen wurde auf der linken Brustseite der Uniform getragen.

Seit dem 8. Juli 1918 konnte es auch an Angehörige der Kolonialtruppen in deutschen Kolonien verliehen werden. Am 3. Juni 1918 erklärte das bayerische Kriegsministerium, dass das Verwundetenabzeichen eine Auszeichnung und keine Dekoration sei. Das Abzeichen wurde auch von dem bayerischen König Ludwig III. für die bayerische Armee übernommen. Am 24. Juni 1918 stiftete Wilhelm II. ein ähnliches Marine-Verwundetenabzeichen für Angehörige der Kaiserlichen Marine, das sich in seinem dargestellten Motiv unterschied.

Das hier beschriebene Exemplar stammt von der renommierten Firma Gebrüder Godet & Co., Berlin. Das 1761 gegründete Unternehmen geht auf den hugenottischen Gold- und Silberschmied Jean Godet zurück. Bis 1828 erhielt die Firma den Titel eines Hofjuweliers der preußischen Königsfamilie. Insgesamt gab es 24 genehmigte Hersteller des Verwundetenabzeichens, und Godet gehörte zu den prestigeträchtigsten unter ihnen.

Die Form des Abzeichens ist ein vertikales Oval mit einem geprägten Hochrelief eines M16-Stahlhelms, der über gekreuzten Schwertern auf einer gekörnte Basis liegt, umgeben von einem geprägten ovalen Lorbeerkranz. Der Kranz ist am unteren Ende mit einem Band gebunden. Der Raum zwischen Kranz, Stahlhelm und Schwertern ist gekörnt. Das Abzeichen misst ungefähr 44 mal 38 Millimeter. Auf der Rückseite befindet sich ein vertikaler Stift. Es existieren verschiedene Varianten, die sich in Helmform, Größe der Bandschleife und Länge der Schwerter unterscheiden.

Aufgrund der späten Stiftung der Auszeichnung erhielten viele verwundete Soldaten ihre Abzeichen nie, eine Situation, die erst nach dem Zusammenbruch der Weimarer Republik vollständig behoben wurde. Am 30. Januar 1936, mit Hitler an der Macht, erklärte das Innenministerium, dass alle, die während des Ersten Weltkriegs verwundet wurden und nie ihr Verwundetenabzeichen erhalten hatten, es nun über die entsprechenden Kanäle bekommen konnten. Hitler selbst hatte sein eigenes Verwundetenabzeichen in Schwarz im Ersten Weltkrieg am 18. Mai 1918 erworben.

Am 24. Dezember 1918 wurde bekannt gegeben, dass keine preußischen Orden mehr verliehen würden. Das Verwundetenabzeichen wurde jedoch von dieser Regelung ausgenommen. Am 1. April 1919 wurde die Berechtigung auf Freikorps-Mitglieder ausgedehnt, die an der Wiederherstellung der Ordnung beteiligt waren. Weitere Erweiterungen erfolgten 1939 für das annektierte Österreich und das Memelland sowie 1941 für eingegliederte Ostgebiete. Ab dem 1. September 1939 sollte das Verwundetenabzeichen von 1918 mit der Invasion Polens nicht mehr verliehen werden, obwohl während des Polenfeldzugs und der norwegischen Besetzung das neue Abzeichen von 1939 noch nicht in ausreichender Menge verfügbar war.