Deutsches Jungvolk in der HJ (DJ) – Mitgliedsabzeichen 1. Form “DJ”
Das vorliegende Abzeichen gehört zu den charakteristischen Insignien der nationalsozialistischen Jugendorganisation und stellt die erste Form des Mitgliedsabzeichens des Deutschen Jungvolks dar. Als Erkennungszeichen für Jungen im Alter von 10 bis 14 Jahren verkörpert es ein zentrales Element der ideologischen Durchdringung der deutschen Jugend während des Dritten Reiches.
Organisationsgeschichte des Deutschen Jungvolks
Die Ursprünge des Deutschen Jungvolks reichen bis ins Jahr 1928 zurück, als Kurt Gruber die Organisation unter dem Namen Jungmannschaften (Jugendmannschaften) gründete. Bereits im Dezember 1928 erfolgte eine Umbenennung in Knabenschaft, bevor die Organisation im März 1931 ihren endgültigen Namen Deutsches Jungvolk in der Hitlerjugend erhielt. Diese Namensänderungen spiegeln die schrittweise Eingliederung der Jugendorganisation in die Strukturen der Hitlerjugend (HJ) wider.
Ein bedeutendes symbolisches Ereignis fand am 9. November 1929 statt, als der Gauleiter von Wien dem Deutschen Jungvolk seine erste offizielle Fahne überreichte. Diese bestand aus einem schwarzen Feld mit einer zentralen silbernen Sigrune, die den Sieg symbolisierte. Die Sigrune wurde fortan zum offiziellen Emblem des Deutschen Jungvolks und findet sich als zentrales Gestaltungselement auf dem hier besprochenen Abzeichen wieder.
Das Abzeichen: Beschreibung und Varianten
Das Mitgliedsabzeichen der 1. Form präsentiert sich als kreisrundes Ansteckabzeichen mit einem Durchmesser von etwa 21 mm. Die Vorderseite zeigt eine weiß emaillierte Sigrune im Zentrum auf schwarz emailliertem Hintergrund, flankiert von den Buchstaben “D” und “J” auf beiden Seiten der Rune. Das Abzeichen ist im Prägeverfahren hergestellt und verfügt über eine horizontale Nadelkonstruktion auf der Rückseite.
Das vorliegende Exemplar trägt auf der Rückseite die Markierung “Ges. Gesch.” (Gesetzlich Geschützt), was auf eine Herstellung vor der flächendeckenden Einführung der Reichszeugmeisterei (RZM)-Kennzeichnung hindeutet. Die RZM begann erst Anfang 1935 offiziell mit der Markierung von Abzeichen, weshalb frühere Exemplare lediglich den Vermerk “Ges. Gesch.” ohne RZM-Logo tragen.
Innerhalb der 1. Form existieren mindestens zwei Varianten: Eine frühere Version mit der Beschriftung “DJV”, die circa 1932 bis Anfang 1933 in Gebrauch war, und die hier vorliegende “DJ”-Version, die die ältere Variante ablöste. Von beiden Varianten sind zudem “Liliput”-Versionen in Miniaturausführung bekannt. Das Abzeichen wurde als 2. Form in einem leicht modifizierten Design weitergeführt.
Nach 1934 erfolgte die Produktion durch verschiedene lizenzierte Hersteller unter dem RZM-System. Zu den bekannten Herstellern gehören Boerger & Co Berlin S.O.16, F. Hofstätter sowie verschiedene RZM-lizenzierte Betriebe mit Kennungen wie RZM M1/25 oder RZM 72.
Trageweise und Verleihungskriterien
Das Abzeichen diente als Mitgliedsinsignie und wurde von allen Jungen getragen, die Mitglieder des Deutschen Jungvolks waren. Es wurde auf der linken Brusttasche des braunen Uniformhemdes befestigt. Mit dem Erreichen des Alters von 14 bis 15 Jahren wechselten die Mitglieder in die eigentliche Hitlerjugend und trugen das DJ-Abzeichen nicht mehr.
Zunächst auf freiwilliger Basis organisiert, wurde die Mitgliedschaft am 25. März 1939 durch die Zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Hitlerjugend (“Jugenddienstpflicht”) für alle deutschen Jungen zwischen 10 und 18 Jahren verpflichtend. Von der Mitgliedschaft ausgeschlossen waren Jungen, die zuvor wegen “ehrenrühriger Handlungen” verurteilt worden waren, die medizinisch untauglich waren oder die jüdischer Herkunft waren.
Historischer Kontext und Zweck
Das Deutsche Jungvolk zielte darauf ab, seine jungen Mitglieder durch Freiluftaktivitäten, Aufmärsche, Sport und vormilitärische Ausbildung in der nationalsozialistischen Ideologie zu indoktrinieren. Die Organisation stellte die unterste Altersstufe innerhalb der HJ-Struktur dar und fungierte als Vorstufe zur eigentlichen Hitlerjugend.
Während des Zweiten Weltkrieges wurden DJ-Mitglieder zunehmend für kriegsbezogene Aktivitäten herangezogen. Besonders in den letzten Kriegsmonaten 1944–1945 kam es zur Verwendung als Kindersoldaten. Dokumentiert sind Fälle, in denen DJ-Mitglieder im Alter von nur 12 Jahren während der Schlacht um Berlin im April 1945 in kämpfenden Einheiten eingesetzt wurden. Ein bekanntes Beispiel ist der 12-jährige DJ-Zugführer Alfred Zech aus Goldenau in Oberschlesien, der 1945 das Eiserne Kreuz II. Klasse für die Rettung verwundeter Soldaten unter feindlichem Feuer erhielt.
Nachkriegsgeschichte
Mit der Kapitulation Nazi-Deutschlands im Mai 1945 hörte das Deutsche Jungvolk de facto auf zu existieren. Am 10. Oktober 1945 wurde die Hitlerjugend mitsamt allen untergeordneten Einheiten, einschließlich des DJ, durch den Alliierten Kontrollrat zusammen mit allen anderen NSDAP-Organisationen offiziell verboten. Das öffentliche Tragen aller Abzeichen und Auszeichnungen der NSDAP, einschließlich des DJ-Mitgliedsabzeichens, wurde nach 1945 untersagt. In Deutschland ist die öffentliche Zurschaustellung des Abzeichens nach dem deutschen Strafgesetzbuch bezüglich nationalsozialistischer Symbole bis heute verboten, es sei denn zu Zwecken der Bildung, historischen Forschung oder Aufklärung.
Für den Sammler stellt das vorliegende Exemplar mit seiner “Ges. Gesch.”-Markierung ohne RZM-Kennzeichnung ein frühes Produktionsbeispiel dar, das in die Periode vor 1935 einzuordnen ist und somit zu den interessanteren Varianten dieses Mitgliedsabzeichens zählt.