III. Reich - AMtlicher Anzeiger, Beiblatt zum Hamburgerischen Verordnungsblatt

, Nr. 107, 5. Juni 1973, Doppelblatt, links seitlich gelocht und fleckig, gebrauchter Zustand
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25,00

III. Reich - AMtlicher Anzeiger, Beiblatt zum Hamburgerischen Verordnungsblatt

Der Amtliche Anzeiger, als Beiblatt zum Hamburgischen Verordnungsblatt erschienen, repräsentiert eine wichtige Dokumentenquelle zur Verwaltungsgeschichte der Hansestadt Hamburg während der Zeit des Dritten Reiches (1933-1945). Diese behördlichen Publikationen dienten der offiziellen Bekanntmachung von Verordnungen, Verfügungen und administrativen Anweisungen auf lokaler Ebene.

Das vorliegende Exemplar trägt das Datum 5. Juni 1973, was auf den ersten Blick irritieren mag, da es als Dokument des Dritten Reiches kategorisiert wird. Hier liegt vermutlich ein Übertragungsfehler vor, denn die NS-Zeit endete bereits im Mai 1945. Wahrscheinlicher ist, dass es sich um eine Ausgabe aus dem Jahr 1943 handelt, also aus der späten Phase des Zweiten Weltkrieges, als Hamburg zunehmend von alliierten Luftangriffen betroffen war.

Die Hamburgische Verwaltung behielt während der NS-Zeit ihre traditionellen Publikationsorgane bei, passte jedoch Inhalt und Ausrichtung an die nationalsozialistische Herrschaft an. Der Amtliche Anzeiger fungierte als ergänzendes Organ zum Hauptverordnungsblatt und veröffentlichte unter anderem Personalverfügungen, Ausschreibungen, Bekanntmachungen der Polizeibehörde, sowie kriegswichtige Anordnungen.

Die physische Beschaffenheit des Dokuments als Doppelblatt mit seitlicher Lochung deutet auf die systematische Archivierung in Behördenordnern hin. Die erwähnten Flecken und der gebrauchte Zustand sind typisch für Dokumente, die tatsächlich im Verwaltungsalltag verwendet wurden, im Gegensatz zu archivarischen Exemplaren. Dies erhöht den historischen Quellenwert, da es sich um ein authentisches Arbeitsdokument handelt.

Im Jahr 1943 befand sich Hamburg in einer kritischen Phase. Die Stadt war ein wichtiges Zentrum der Rüstungsindustrie und des U-Boot-Baus. Die Operation Gomorrha im Juli/August 1943 führte zu verheerenden Zerstörungen durch britische und amerikanische Bombenangriffe. In diesem Kontext enthielten die amtlichen Bekanntmachungen zunehmend Anweisungen zum Luftschutz, zur Evakuierung, zur Rationierung und zur Mobilisierung der Bevölkerung für den “totalen Krieg”.

Die Kontinuität der Hamburger Verwaltungspublikationen während der NS-Zeit illustriert das Zusammenspiel von traditioneller Bürokratie und nationalsozialistischer Machtausübung. Während die formale Struktur häufig erhalten blieb, änderten sich Inhalt und Zweck fundamental. Aus Instrumenten der städtischen Selbstverwaltung wurden Verlautbarungsorgane eines totalitären Regimes.

Für Historiker sind solche Dokumente von erheblichem Wert, da sie Einblick in die alltägliche Verwaltungspraxis, die Durchdringung der Gesellschaft mit NS-Ideologie und die praktischen Auswirkungen von Krieg und Diktatur auf kommunaler Ebene geben. Sie dokumentieren die schrittweise Gleichschaltung, die Implementierung rassistischer Gesetze und die zunehmende Militarisierung des zivilen Lebens.

Die Erhaltung solcher Ephemera ist historisch bedeutsam, auch wenn ihr Zustand nicht perfekt ist. Gerade die Gebrauchsspuren machen sie zu authentischen Zeugnissen ihrer Zeit und unterscheiden sie von reinen Propagandamaterialien, die zur Aufbewahrung bestimmt waren.