Geheime Feldpolizei

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Wehrmacht Heer Ärmelband "Geheime Feldpolizei" für Offiziere

um 1940. Metallfaden-handgestickten Ausführung auf schwarzem Grund. Leicht getragen, in gutem Zustand , Länge 40 cm. Ungetragen, Zustand 2. Eine seltene Variante.
417901
1.500,00

III. Reich - Originalunterschrift von Adolf Hitler als Reichskanzler auf der Adolf Hitler - Kreditermächtigung vom 29. Mai 1941 mit einer Erhöhung von 90 auf 120 Milliarden Reichsmark

DIN A4, maschinenschriftlicher Briefkopf "Der Führer", maschinenschriftlicher Text. Datiert "Berlin" mit handschriftlichem Datum "29. Mai 1941" durch Lammers. Roter Stempel "Geheime Reichssache!". Eigenhändige Unterschrift Hitlers in schwarzer Tinte, Gegenzeichnung "Krosigk" und Paraphe "L 29./5. 41" von Lammers. Am Oberrand bezeichnet "Eine Ausfertigung". Am Unterrand Aktenvermerk in Bleistift. Gefaltet. Auch diese gewaltige Ermächtigung diente der Vorbereitung des Russlandfeldzuges und war zudem auch geprägt vom Untergang der "Bismarck" am 27. Mai 1941 bzw. den ehrgeizigen Ausbauplänen für die U-Bootwaffe.

Bei diesen Kreditermächtigungen handelt e sich um historisch bedeutende Dokumente aus den Jahren 1937 bis 1945, die ein Zeugnis über die Finanzpolitik Hitler und des III. Reiches ablegen. Grundlage für die Erhöhung der Staatsverschuldung war das Kreditermächtigungsgesetz vom 19.2.1935. Hinz kam das Gesetz über die Deutsche Reichsbank. Bei diesen Schreiben handelt es sich um die jeweilige Erhöhung des Kreditbetrags, die von Hitler unterzeichnet wurde, größtenteils vom Finanzminister Schwerin von Krosigk oder dem Staatssekretär im RFM, Fritz Reinhardt, gegengezeichnet und vom Chef der Reichskanzlei mit Datum paraphiert wurde. Die Dokumente sind als "Geheime Reichssache !" in Rot gestempelt. Am Ende des Krieges belief sich im Februar 1945 die Staatsverschuldung auf 500 Millionen Reichsmark ! Es handelt sich um bedeutende Dokumente von hohem historischen Wert.
460507
2.500,00

III. Reich - Originalunterschrift von Adolf Hitler als Reichskanzler auf der Adolf Hitler - Kreditermächtigung vom 25. September 1941 mit einer Erhöhung von 120 auf 130 Milliarden Reichsmark

DIN A4, maschinenschriftlicher Briefkopf "Der Führer", maschinenschriftlicher Text. Handschriftlich datiert "Führer=Hauptquartier, den 25. September" 1941 durch Lammers. Roter Stempel "Geheime Reichssache!". Eigenhändige Unterschrift Hitlers in schwarzer Tinte und Paraphe "L 25./9." von Lammers. Am Unterrand Aktenvermerk in Bleistift. Gefaltet. Der Betrag für Wechsel im Bestand der Reichsbank wird auf 30 Milliarden erhöht. Kurz nach der Besetzung Kiews am 19. September 1941 fuhr Hitler nach Borrisow ins Hauptquartier der Heeresgruppe Mitte, um mit GFM von Bock die Offensive gegen Moskau zu besprechen.

Bei diesen Kreditermächtigungen handelt e sich um historisch bedeutende Dokumente aus den Jahren 1937 bis 1945, die ein Zeugnis über die Finanzpolitik Hitler und des III. Reiches ablegen. Grundlage für die Erhöhung der Staatsverschuldung war das Kreditermächtigungsgesetz vom 19.2.1935. Hinz kam das Gesetz über die Deutsche Reichsbank. Bei diesen Schreiben handelt es sich um die jeweilige Erhöhung des Kreditbetrags, die von Hitler unterzeichnet wurde, größtenteils vom Finanzminister Schwerin von Krosigk oder dem Staatssekretär im RFM, Fritz Reinhardt, gegengezeichnet und vom Chef der Reichskanzlei mit Datum paraphiert wurde. Die Dokumente sind als "Geheime Reichssache !" in Rot gestempelt. Am Ende des Krieges belief sich im Februar 1945 die Staatsverschuldung auf 500 Millionen Reichsmark ! Es handelt sich um bedeutende Dokumente von hohem historischen Wert.
460508
2.500,00

III. Reich - Originalunterschrift von Adolf Hitler als Reichskanzler auf der Adolf Hitler - Kreditermächtigung vom 20. Dezember 1940 mit einer Erhöhung von 66 auf 90 Milliarden Reichsmark

DIN A4, maschinenschriftlicher Briefkopf "Der Führer", maschinenschriftlicher Text. Datiert "Berlin, den 20. Dezember 1940", die "20" handschriftlich von Lammers eingesetzt. Roter Stempel "Geheime Reichssache!". Eigenhändige Unterschrift Hitlers in schwarzer Tinte und Paraphe "L 20./12." von Lammers. Am Oberrand bezeichnet "Eine Ausfertigung", handschriftlich korrigiert in "2 (Ausfertigung)en", darunter von gleicher Hand "Prüf# 2 am 28.2.45 an die Reichsbankverwaltg.". Am Unterrand Aktenvermerk in Bleistift. Gefaltet. Diese mit 24 Milliarden RM bislang höchste Ermächtigung war der Vorbereitung des nur sechs Monate später beginnenden Russlandfeldzuges und der damit verbundenen massiven Aufrüstung der Wehrmacht geschuldet.

Bei diesen Kreditermächtigungen handelt e sich um historisch bedeutende Dokumente aus den Jahren 1937 bis 1945, die ein Zeugnis über die Finanzpolitik Hitler und des III. Reiches ablegen. Grundlage für die Erhöhung der Staatsverschuldung war das Kreditermächtigungsgesetz vom 19.2.1935. Hinz kam das Gesetz über die Deutsche Reichsbank. Bei diesen Schreiben handelt es sich um die jeweilige Erhöhung des Kreditbetrags, die von Hitler unterzeichnet wurde, größtenteils vom Finanzminister Schwerin von Krosigk oder dem Staatssekretär im RFM, Fritz Reinhardt, gegengezeichnet und vom Chef der Reichskanzlei mit Datum paraphiert wurde. Die Dokumente sind als "Geheime Reichssache !" in Rot gestempelt. Am Ende des Krieges belief sich im Februar 1945 die Staatsverschuldung auf 500 Millionen Reichsmark ! Es handelt sich um bedeutende Dokumente von hohem historischen Wert.
460506
2.500,00

III. Reich - Originalunterschrift von Adolf Hitler als Reichskanzler 1939 auf der Kreditermächtigung vom 7. Juni 1939 mit einer Erhöhung von 26 auf 30 Milliarden Reichsmark.

Urkunde in DIN A4, maschinenschriftlicher Briefkopf "Der Führer und Reichskanzler", maschinenschriftlicher Text. Die Vordatierung "Mai 1939" handschriftlich von Lammers auf "7. Juni" 1939 geändert. Roter Stempel "Geheime Reichssache!". Eigenhändige Unterschrift Hitlers in schwarzer Tinte, Gegenzeichnung "Krosigk" und Paraphe "L 7./6." von Lammers, am Oberrand Datierung "16.6.39" in blauem Kopierstift, am Unterrand Aktenvermerke in Bleistift und blauem Kopierstift. Gefaltet. Interessant hier, dass die Antragstellung zur Kreditermächtigung durch den RFM von Krosigk bereits im Mai 1939 erfolgt war, Hitler aber offensichtlich warten wollte, bis das Gesetz über die Deutsche Reichsbank vom Reichstag angenommen war, wofür auch die Eingangsdatierung "16.6.39" spricht, einen Tag nach der Veröffentlichung des Gesetzes.
Bei diesen Kreditermächtigungen handelt e sich um historisch bedeutende Dokumente aus den Jahren 1937 bis 1945, die ein Zeugnis über die Finanzpolitik Hitler und des III. Reiches ablegen. Grundlage für die Erhöhung der Staatsverschuldung war das Kreditermächtigungsgesetz vom 19.2.1935. Hinz kam das Gesetz über die Deutsche Reichsbank. Bei diesen Schreiben handelt es sich um die jeweilige Erhöhung des Kreditbetrags, die von Hitler unterzeichnet wurde, größtenteils vom Finanzminister Schwerin von Krosigk oder dem Staatssekretär im RFM, Fritz Reinhardt, gegengezeichnet und vom Chef der Reichskanzlei mit Datum paraphiert wurde. Die Dokumente sind als "Geheime Reichssache !" in Rot gestempelt. Am Ende des Krieges belief sich im Februar 1945 die Staatsverschuldung auf 500 Millionen Reichsmark ! Es handelt sich um bedeutende Dokumente von hohem historischen Wert.
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2.500,00

III. Reich - Originalunterschrift von Adolf Hitler als Reichskanzler 1939 auf der Kreditermächtigung vom 4. Juli 1939 mit einer Erhöhung von 30 auf 34 Milliarden Reichsmark

DIN A4, maschinenschriftlicher Briefkopf "Der Führer und Reichskanzler", maschinenschriftlicher Text. Die Vordatierung "Juni 1939" handschriftlich von Lammers auf "4. Juli" 1939 geändert. Roter Stempel "Geheime Reichssache!". Eigenhändige Unterschrift Hitlers in schwarzer Tinte, Gegenzeichnung durch Fritz "Reinhardt" und Paraphe "L 4./7." von Lammers, am Unterrand Aktenvermerk in Bleistift. Gefaltet und doppelt gelocht. Nach der Einführung des Gesetzes über die Deutsche Reichsbank vom 15.6.39 bestimmt Hitler in dieser Ermächtigung zum ersten Mal, dass die Reichsbank "an vom Reich begebenen Wechseln" (u.a. Mefo-Wechsel) eine Maximalsumme von 3 Milliarden RM in ihrem Bestand haben darf und zusätzlich dem Reich "Betriebskredite bis zur Höhe von einer Milliarde Reichsmark gewähren darf".
Bei diesen Kreditermächtigungen handelt e sich um historisch bedeutende Dokumente aus den Jahren 1937 bis 1945, die ein Zeugnis über die Finanzpolitik Hitler und des III. Reiches ablegen. Grundlage für die Erhöhung der Staatsverschuldung war das Kreditermächtigungsgesetz vom 19.2.1935. Hinz kam das Gesetz über die Deutsche Reichsbank. Bei diesen Schreiben handelt es sich um die jeweilige Erhöhung des Kreditbetrags, die von Hitler unterzeichnet wurde, größtenteils vom Finanzminister Schwerin von Krosigk oder dem Staatssekretär im RFM, Fritz Reinhardt, gegengezeichnet und vom Chef der Reichskanzlei mit Datum paraphiert wurde. Die Dokumente sind als "Geheime Reichssache !" in Rot gestempelt. Am Ende des Krieges belief sich im Februar 1945 die Staatsverschuldung auf 500 Millionen Reichsmark ! Es handelt sich um bedeutende Dokumente von hohem historischen Wert.
460502
2.500,00

III. Reich - Originalunterschrift von Adolf Hitler als Reichskanzler auf der Kreditermächtigung vom 16. Juni 1940 mit einer Erhöhung von 61 auf 66 Milliarden Reichsmark

DIN A4, maschinenschriftlicher Briefkopf "Der Führer und Reichskanzler", maschinenschriftlicher Text. Handschriftlich von Lammers datiert "Führer=Hauptquartier, d. 16." Juni 1940. Roter Stempel "Geheime Reichssache!". Eigenhändige Unterschrift Hitlers in schwarzer Tinte und Paraphe "L 16./6." von Lammers. Am Oberrand bezeichnet "1 Ausfertigung!", neben Hitlers Unterschrift der Tintenvermerk "1 Ausfertigung m.der Prüfnummer 2 [.] ist als Anlage zu [./Aktennummer] untergegangen. 25.5.40" mit undeutlichem Kürzel. Gefaltet. Der Betrag für Wechsel im Bestand der Reichsbank wird auf 15 Milliarden erhöht. Auch die zweite Ermächtigung der Kriegszeit ist eingebettet in historische Daten. am 15. Juni eroberte die Wehrmacht die im Ersten Weltkrieg so hart umkämpfte Festung Verdun und am 17. Juni trat der französische Ministerpräsident Reynaud zurück und übergab sein Amt an Marchal Pétain.

Bei diesen Kreditermächtigungen handelt e sich um historisch bedeutende Dokumente aus den Jahren 1937 bis 1945, die ein Zeugnis über die Finanzpolitik Hitler und des III. Reiches ablegen. Grundlage für die Erhöhung der Staatsverschuldung war das Kreditermächtigungsgesetz vom 19.2.1935. Hinz kam das Gesetz über die Deutsche Reichsbank. Bei diesen Schreiben handelt es sich um die jeweilige Erhöhung des Kreditbetrags, die von Hitler unterzeichnet wurde, größtenteils vom Finanzminister Schwerin von Krosigk oder dem Staatssekretär im RFM, Fritz Reinhardt, gegengezeichnet und vom Chef der Reichskanzlei mit Datum paraphiert wurde. Die Dokumente sind als "Geheime Reichssache !" in Rot gestempelt. Am Ende des Krieges belief sich im Februar 1945 die Staatsverschuldung auf 500 Millionen Reichsmark ! Es handelt sich um bedeutende Dokumente von hohem historischen Wert.
460505
2.500,00

III. Reich - Originalunterschrift von Adolf Hitler als Reichskanzler auf der Kreditermächtigung vom 12. Mai 1940 mit einer Erhöhung von 41 auf 61 Milliarden Reichsmark

DIN A4, maschinenschriftlicher Briefkopf "Der Führer", maschinenschriftlicher Text. Handschriftlich von Lammers datiert "Führer=Hauptquartier, den 12. Mai" 1940. Eigenhändige Unterschrift Hitlers in schwarzer Tinte, Gegenzeichnung durch "Krosigk" und Paraphe "L 12./3." von Lammers. Am Oberrand bezeichnet "2 Ausfertigungen - Prüfnummer 2", neben Hitlers Unterschrift der Tintenvermerk "1 Ausfertigung m.der Prüfnummer 2 [.] ist als Anlage zu [./Aktennummer] untergegangen. 25.5.40" mit undeutlichem Kürzel. Gefaltet. Offensichtlich euphorisiert von den ersten militärischen Erfolgen im Frankreichfeldzug fiel es Hitler nicht schwer, zum ersten Mal die Kreditermächtigung im zweistelligen Milliarden-Bereich zu genehmigen. Nur einen Tag später verlieh er im "Felsennest" Ritterkreuze an die Fallschirmjäger, die am 12. Mai an der Einnahme des Forts Eben Emael beteiligt waren.

Bei diesen Kreditermächtigungen handelt e sich um historisch bedeutende Dokumente aus den Jahren 1937 bis 1945, die ein Zeugnis über die Finanzpolitik Hitler und des III. Reiches ablegen. Grundlage für die Erhöhung der Staatsverschuldung war das Kreditermächtigungsgesetz vom 19.2.1935. Hinz kam das Gesetz über die Deutsche Reichsbank. Bei diesen Schreiben handelt es sich um die jeweilige Erhöhung des Kreditbetrags, die von Hitler unterzeichnet wurde, größtenteils vom Finanzminister Schwerin von Krosigk oder dem Staatssekretär im RFM, Fritz Reinhardt, gegengezeichnet und vom Chef der Reichskanzlei mit Datum paraphiert wurde. Die Dokumente sind als "Geheime Reichssache !" in Rot gestempelt. Am Ende des Krieges belief sich im Februar 1945 die Staatsverschuldung auf 500 Millionen Reichsmark ! Es handelt sich um bedeutende Dokumente von hohem historischen Wert.
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2.500,00