Ehrenkreuz für Eltern - Verleihungsurkunde + Orden

für eine verwitwete Frau in Herscheid, ausgestellt am 5. Mai 1935; mehrfach gefaltet, gebrauchter Zustand. Orden am Band, Hersteller: W.Sch.&Co. 
464001
90,00

Ehrenkreuz für Eltern - Verleihungsurkunde + Orden

Das Ehrenkreuz für Eltern, auch bekannt als Ehrenkreuz der Deutschen Mutter oder Mutterkreuz, stellt eine bedeutende staatliche Auszeichnung des nationalsozialistischen Deutschlands dar. Die vorliegende Verleihungsurkunde datiert vom 5. Mai 1935 und dokumentiert die frühe Phase dieser Auszeichnung, die am 16. Dezember 1938 offiziell durch Adolf Hitler gestiftet wurde.

Die Entstehung dieser Auszeichnung wurzelt in der nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik und der ideologischen Überhöhung der Mutterrolle. Bereits in den frühen Jahren des NS-Regimes wurden verschiedene Ehrungen für kinderreiche Familien erwogen. Das Datum der vorliegenden Urkunde – Mai 1935 – deutet auf eine Vorphase oder eine frühere Form dieser Auszeichnung hin, möglicherweise eine lokale oder regionale Ehrung, die der späteren reichsweiten Einführung vorausging.

Die offizielle Stiftung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter erfolgte durch Erlass vom 16. Dezember 1938, wobei die erste Verleihung am Muttertag 1939 (21. Mai 1939) stattfand. Die Auszeichnung existierte in drei Stufen: Die Ehrenkreuz-Stufe III in Bronze für Mütter mit vier oder fünf Kindern, die Stufe II in Silber für Mütter mit sechs oder sieben Kindern, und die Stufe I in Gold für Mütter mit acht oder mehr Kindern.

Der Hersteller W.Sch.&Co., der auf dem vorliegenden Orden vermerkt ist, steht höchstwahrscheinlich für die Firma Wilhelm Schröder & Co. aus Lüdenscheid, einem der wichtigsten Zentren der deutschen Ordensherstellung. Lüdenscheid und die umliegende Region, zu der auch Herscheid gehört, waren traditionell Zentren der Metallverarbeitung und Ordensproduktion.

Die Verleihungskriterien waren streng reglementiert. Nur Mütter “deutschen Blutes” und “erbgesunder” Kinder kamen in Frage. Die Kinder mussten am Leben oder im Dienst für Deutschland gefallen sein. Zudem musste die Mutter als “würdig” erachtet werden, was politische Zuverlässigkeit und Konformität mit dem NS-Regime voraussetzte.

Die Tatsache, dass die vorliegende Urkunde einer verwitweten Frau in Herscheid ausgestellt wurde, ist historisch bedeutsam. Herscheid ist eine kleine Gemeinde im Märkischen Kreis in Nordrhein-Westfalen, die zur ländlich geprägten Region des Sauerlandes gehört. Die Verleihung an eine Witwe unterstreicht, dass die Auszeichnung auch alleinstehende Mütter ehrte, die ihre Kinder unter erschwerten Bedingungen großgezogen hatten.

Das physische Erscheinungsbild des Mutterkreuzes folgte einem einheitlichen Design: Ein malteserförmiges, emailliertes Kreuz mit der Inschrift “Der Deutschen Mutter” und dem Datum “16. Dezember 1938”. In der Mitte befand sich das Hakenkreuz, umgeben von der Inschrift. Das Kreuz wurde an einem Band getragen, dessen Farbe je nach Stufe variierte – Blau mit weißen Streifen.

Die Verleihungsurkunden waren aufwendig gestaltet und trugen offizielle Stempel und Unterschriften lokaler NSDAP-Funktionäre oder staatlicher Behörden. Der mehrfach gefaltete und gebrauchte Zustand der vorliegenden Urkunde zeugt von der persönlichen Bedeutung, die diese Dokumente für die Empfängerinnen hatten – sie wurden aufbewahrt, gefaltet und möglicherweise häufig hervorgeholt.

Bis 1945 wurden schätzungsweise über vier Millionen Mutterkreuze verliehen. Die Auszeichnung wurde jährlich am Muttertag verliehen und war von umfangreichen Propagandamaßnahmen begleitet. Trägerinnen des Mutterkreuzes sollten im öffentlichen Raum besondere Ehrbezeugungen erhalten, etwa beim Betreten von Räumen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Nach 1945 wurde das Mutterkreuz in der Bundesrepublik Deutschland durch das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen vom 26. Juli 1957 von der Trageerlaubnis ausgenommen, sofern NS-Symbole enthalten waren. In der DDR war das Tragen grundsätzlich verboten. Heute sind diese Auszeichnungen historische Zeugnisse einer ideologisch aufgeladenen Bevölkerungspolitik und dienen als Anschauungsobjekte für die Instrumentalisierung von Mutterschaft im Nationalsozialismus.

Die wissenschaftliche Bewertung des Mutterkreuzes ist eindeutig: Es war integraler Bestandteil der nationalsozialistischen Rassenpolitik und diente der Förderung einer als “arisch” definierten Bevölkerungsgruppe. Die scheinbare Ehrung der Mutterschaft war untrennbar verbunden mit Ausgrenzung, Diskriminierung und letztlich den Verbrechen des NS-Regimes.