Nationalsozialistische Frauenschaft ( NSF ) - Mitgliedsabzeichen 8. Form
Das Mitgliedsabzeichen der Nationalsozialistischen Frauenschaft (NSF) stellt ein bedeutendes Beispiel der parteiorganisatorischen Abzeichen des Dritten Reiches dar. Die NSF wurde am 1. Oktober 1931 als weibliche Unterorganisation der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) gegründet und bildete bis 1945 die zentrale nationalsozialistische Frauenorganisation.
Die hier vorliegende 8. Form des Mitgliedsabzeichens mit einer Größe von 23 mm gehört zu den späteren Ausführungen, die nach den mehrfachen Modifikationen der Abzeichengestaltung eingeführt wurden. Das Abzeichen trägt die RZM-Markierung M1/130, wobei RZM für Reichszeugmeisterei steht, die zentrale Prüf- und Zulassungsstelle für NSDAP-Ausrüstung und Abzeichen, die 1929 gegründet wurde.
Die Reichszeugmeisterei überwachte streng die Herstellung aller Parteiabzeichen und -uniformen. Jeder zugelassene Hersteller erhielt eine spezifische Kennziffer, die auf den Abzeichen angebracht werden musste. Die Herstellermarkierung M1/130 identifiziert einen spezifischen, von der RZM autorisierten Produzenten. Das "M1" bezieht sich auf die Kategorie der Hersteller, während die Zahl 130 den individuellen Betrieb kennzeichnet.
Die Nationalsozialistische Frauenschaft stand unter der Leitung von Gertrud Scholtz-Klink, die ab 1934 als Reichsfrauenführerin die gesamte nationalsozialistische Frauenarbeit koordinierte. Die NSF diente primär der ideologischen Schulung und Mobilisierung deutscher Frauen im Sinne der nationalsozialistischen Weltanschauung. Bis 1938 hatte die Organisation etwa 2 Millionen Mitglieder.
Das Mitgliedsabzeichen durfte nur von eingetragenen NSF-Mitgliedern getragen werden und symbolisierte die Zugehörigkeit zur nationalsozialistischen Frauenbewegung. Die verschiedenen Formen des Abzeichens reflektieren die organisatorischen und gestalterischen Änderungen, die im Laufe der Jahre vorgenommen wurden. Die Einführung verschiedener Formen erfolgte teils aus ästhetischen, teils aus produktionstechnischen Gründen.
Die technische Ausführung als Nadelabzeichen ermöglichte das Tragen an der Zivilkleidung, typischerweise an der linken Brustseite. Die Herstellung erfolgte meist aus Metall mit entsprechender Emaillierung oder Lackierung. Die Qualität und Ausführung der RZM-Abzeichen unterlag strengen Standards, wobei Größe, Material und Gestaltung genau vorgeschrieben waren.
Im Kontext der nationalsozialistischen Organisationsstruktur war die NSF eng mit dem Deutschen Frauenwerk (DFW) verbunden, das als Dachorganisation aller gleichgeschalteten Frauenverbände fungierte. Während das DFW eine breitere Basis hatte, bildete die NSF den ideologischen Kern der nationalsozialistischen Frauenpolitik.
Die Aktivitäten der NSF umfassten ideologische Schulungen, Hauswirtschaftskurse, Mütterdienst und die Propagierung des nationalsozialistischen Frauen- und Mutterideals. Die Organisation spielte eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung der NS-Rassenpolitik und der Vorbereitung der Frauen auf ihre vom Regime definierte Rolle als Mütter und Hausfrauen.
Das Sammeln und die historische Bewahrung solcher Abzeichen dient heute ausschließlich der wissenschaftlichen und musealen Dokumentation. Diese Objekte sind wichtige Zeugnisse der nationalsozialistischen Organisationsgeschichte und helfen, die Durchdringung der deutschen Gesellschaft durch das NS-Regime zu verstehen. Der Zustand 2 deutet auf eine gut erhaltene Ausführung mit leichten Gebrauchsspuren hin, was bei Abzeichen aus dieser Zeit relativ selten ist.
Nach 1945 wurde das Tragen aller nationalsozialistischen Abzeichen verboten. In Deutschland und Österreich unterliegt die Verwendung solcher Symbole strengen rechtlichen Einschränkungen. Der Besitz zu Dokumentations- und Forschungszwecken ist jedoch legal, sofern keine propagandistische Absicht vorliegt.