Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt Helmadler für die Pickelhaube des Fürstlich Schwarzburg-Rudolstadt'schen" Infanterie-Kontingents im Deutschen Bundesheer bis 1867 oder der "Fürstlich Schwarzburg-Rudolstadt'schen Gendarmerie"

Gekrönter Doppeladler mittig mit Krone im Wappenschild, Messing vergoldet, rückseitig mit zwei Befestigungsgewinden. Zustand 2+. 

Das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt stellte 539 Mann für das 10. Bataillon der Reservedivision des Bundesheeres. Zunächst wurde ab 1845 ein Helm nach bayerischem Vorbild getragen. Der Helm nach preußischem Vorbild wurde erst später eingeführt. 1848 umfasste das Kontingent ein Halbbataillon, bestehend aus 2 Füsilier-Kompanien und einer Jäger Abteilung. 
Mit der mit Preußen geschlossenen Militärkonvention von 1867 bildete das Kontingent mit den von Sachsen-Altenburg und den beiden Reuß'schen Fürstentümern gestellten Truppen das 7. thüringische Infanterieregiment Nr. 96. Schwarzburg-Rudolstadt stellte dabei das III. Bataillon, das auch in Rudolstadt stationiert war. Damit wurde auch ein neuer Helmadler für das Kontingent eingeführt.
Das vorliegende Emblem wurde aber nach 1867 noch von der "Fürstlich Schwarzburg-Rudolstadt'schen Gendarmerie" bis 1918 weitergetragen.

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