Ehrenkreuz der Deutschen Mutter in Gold

am Band, Zustand 2.
457131
100,00

Ehrenkreuz der Deutschen Mutter in Gold

Das Ehrenkreuz der Deutschen Mutter, auch bekannt als Mutterkreuz, war eine staatliche Auszeichnung im nationalsozialistischen Deutschland, die am 16. Dezember 1938 durch Adolf Hitler gestiftet wurde. Diese Auszeichnung sollte Mütter für ihre “Verdienste um das deutsche Volk” ehren, insbesondere für das Gebären und Aufziehen zahlreicher Kinder.

Die Auszeichnung wurde in drei Stufen verliehen: Bronze für Mütter mit vier oder fünf Kindern, Silber für Mütter mit sechs oder sieben Kindern, und Gold für Mütter mit acht oder mehr Kindern. Das vorliegende Exemplar stellt die höchste Stufe dar - das Ehrenkreuz in Gold. Die erste Verleihung fand am 21. Mai 1939 statt, dem Muttertag, und dieser Tag wurde auch in den folgenden Jahren als bevorzugter Verleihungstermin gewählt.

Das Design des Kreuzes stammte von dem Münchner Bildhauer Franz Breest. Es zeigt ein blaues Emaillekreuz mit weißem Rand, in dessen Zentrum sich das Hakenkreuz befindet, umgeben von den Worten “Der Deutschen Mutter”. Die goldene Ausführung bestand aus vergoldetem Messing oder Bronze. Das Kreuz wurde an einem weißen Band mit hellblauen Randstreifen getragen, das symbolisch für Reinheit und Mutterschaft stand.

Die rechtlichen Grundlagen für diese Auszeichnung wurden durch die Verordnung über die Stiftung des Ehrenkreuzes der Deutschen Mutter festgelegt. Anspruchsberechtigt waren “kinderreiche Mütter deutschen Blutes”, wobei strenge rassistische und ideologische Kriterien angelegt wurden. Die Familie musste “erbgesund” sein und den nationalsozialistischen Vorstellungen entsprechen. Mütter, deren Familien als “asozial” oder “erbkrank” eingestuft wurden, waren von der Verleihung ausgeschlossen.

Die Verleihung erfolgte durch den zuständigen Kreisleiter der NSDAP nach einem förmlichen Antragsverfahren. Die Ortsgruppenleiter der Partei führten Ermittlungen über die Bewerberinnen durch und prüften deren “Würdigkeit”. Bis 1941 wurden bereits über drei Millionen Mutterkreuze verliehen, davon etwa 500.000 in Gold.

Das Mutterkreuz war Teil der umfassenden Bevölkerungspolitik des NS-Regimes, die auf eine Steigerung der Geburtenrate abzielte. Die Nationalsozialisten verfolgten das Ziel, die deutsche Bevölkerung zu vergrößern, um genügend Soldaten für künftige Kriege und Siedler für die geplante Ostexpansion zu haben. Die Auszeichnung sollte die traditionelle Mutterrolle glorifizieren und Frauen ermutigen, möglichst viele Kinder zu bekommen.

Trägerinnen des Mutterkreuzes erhielten verschiedene Ehrungen und Vergünstigungen. Sie sollten in der Öffentlichkeit besonders geachtet werden, erhielten Vorzugsbehandlung bei Behörden und in öffentlichen Verkehrsmitteln, und jüngere Menschen, einschließlich Hitlerjugend-Mitglieder, wurden angehalten, ihnen Respekt zu erweisen. Diese Regelungen wurden allerdings in der Praxis nicht immer konsequent umgesetzt.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Ehrenkreuz der Deutschen Mutter durch das Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 verboten. Das öffentliche Tragen der Auszeichnung mit NS-Symbolen ist in Deutschland gemäß § 86a StGB strafbar. Heute sind diese Objekte ausschließlich von historischem und dokumentarischem Interesse und werden in Museen und Sammlungen als Zeugnisse der nationalsozialistischen Propaganda- und Bevölkerungspolitik aufbewahrt.

Das Mutterkreuz verdeutlicht die instrumentalisierung der Mutterschaft durch das NS-Regime und die Reduktion der Frau auf ihre biologische Funktion im Dienste der nationalsozialistischen Ideologie. Es steht beispielhaft für die Verknüpfung von Familienpolitik, Rassismus und Militarismus im “Dritten Reich”.

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