H.Dv. 3/4, M.Dv.Nr.15, L.Dv. 3/4 - Die Pflichten des deutschen Soldaten. Vom 25. Mai 1934. II. Polizei und Wehrmacht. Vom 15. Februar 1935,

III. Verordnung über den Waffengebrauch der Wehrmacht. Vom 17. Januar 1936. IV. Begründung der Verordnung über den Waffengebrauch der Wehrmacht. Vom 17. Januar 1936. Verlag Mittler & Sohn, Nachdruck 1943. Kleinformat geklammert mit 23 Seiten. Zustand 2+
447331
120,00

H.Dv. 3/4, M.Dv.Nr.15, L.Dv. 3/4 - Die Pflichten des deutschen Soldaten. Vom 25. Mai 1934. II. Polizei und Wehrmacht. Vom 15. Februar 1935,

Das vorliegende Dokument stellt eine bedeutende Quelle für das Verständnis der militärischen Disziplin und des rechtlichen Rahmens der Wehrmacht in den frühen Jahren des Dritten Reiches dar. Diese Sammlung von Vorschriften und Verordnungen, veröffentlicht vom traditionsreichen Verlag E.S. Mittler & Sohn, vereint vier wesentliche Regelwerke, die zwischen 1934 und 1936 erlassen wurden und im Jahr 1943 nachgedruckt wurden.

Die erste Vorschrift, H.Dv. 3/4 (Heeresdienstvorschrift), M.Dv.Nr.15 (Marinedienstvorschrift) und L.Dv. 3/4 (Luftwaffendienstvorschrift) mit dem Titel “Die Pflichten des deutschen Soldaten” vom 25. Mai 1934, erschien nur gut ein Jahr nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten. Diese Vorschrift kodifizierte die grundlegenden Dienstpflichten und Verhaltensregeln für alle Angehörigen der neu aufgebauten Wehrmacht. Der Zeitpunkt ist historisch bedeutsam, da die Wehrmacht offiziell erst am 16. März 1935 durch die Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht proklamiert wurde, obwohl die Vorbereitung bereits 1934 in vollem Gange war.

Der zweite Teil, “Polizei und Wehrmacht” vom 15. Februar 1935, regelte das Verhältnis zwischen den zivilen Ordnungskräften und dem Militär. Diese Abgrenzung war im nationalsozialistischen Staat von besonderer Bedeutung, da verschiedene bewaffnete und uniformierte Organisationen – Wehrmacht, SS, SA und Polizei – nebeneinander existierten und ihre jeweiligen Befugnisse genau definiert werden mussten.

Die Verordnung über den Waffengebrauch der Wehrmacht vom 17. Januar 1936 bildet den dritten Teil dieser Sammlung. Sie legte die rechtlichen Grundlagen fest, unter welchen Umständen Soldaten von ihren Waffen Gebrauch machen durften. Dies war eine hochsensible Materie, die sowohl militärische Notwendigkeiten als auch rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigte. Die Verordnung regelte Situationen wie Notwehr, Nothilfe, die Durchsetzung von Befehlen und den Waffengebrauch bei der Gefangenenbewachung.

Der vierte Teil enthält die offizielle Begründung dieser Waffengebrauchsverordnung, ebenfalls vom 17. Januar 1936. Diese Begründung ist von besonderem historischem Wert, da sie Einblick in die rechtlichen und politischen Überlegungen der damaligen Zeit gibt und die Intention des Gesetzgebers offenlegt.

Der Verlag E.S. Mittler & Sohn war seit 1789 der führende Militärverlag in Deutschland und hatte eine lange Tradition in der Veröffentlichung von Dienstvorschriften, militärwissenschaftlichen Werken und Fachzeitschriften. Während des Dritten Reiches war er der bevorzugte Verlag für offizielle militärische Publikationen.

Der Nachdruck von 1943 ist historisch bedeutsam, da er mitten im Zweiten Weltkrieg erfolgte. Zu diesem Zeitpunkt befand sich die Wehrmacht in schweren Kämpfen an mehreren Fronten. Die Notwendigkeit eines Nachdrucks deutet darauf hin, dass diese Grundlagenvorschriften weiterhin für die Ausbildung und Disziplinierung der schnell wachsenden Streitkräfte benötigt wurden. Die massive Expansion der Wehrmacht machte immer neue Auflagen von Ausbildungsmaterial erforderlich.

Das Kleinformat und die Klammerung (Heftung) waren typisch für Felddienstvorschriften, die für den praktischen Gebrauch durch Offiziere und Unteroffiziere konzipiert waren. Mit nur 23 Seiten war das Dokument handlich und konnte leicht mitgeführt werden. Solche kompakten Vorschriftensammlungen waren unverzichtbare Werkzeuge für die militärische Führung auf allen Ebenen.

Diese Vorschriftensammlung dokumentiert die institutionelle Entwicklung der Wehrmacht und die Etablierung eines rechtlichen Rahmens für militärisches Handeln im nationalsozialistischen Deutschland. Sie zeigt, wie das Regime versuchte, militärische Macht durch formale Regelwerke zu strukturieren und zu legitimieren, während es gleichzeitig die Streitkräfte zu einem Instrument seiner Politik machte.

Für Historiker und Sammler sind solche Dokumente wertvolle Primärquellen, die Aufschluss über die Organisations- und Denkweise der Wehrmacht geben. Sie ermöglichen es, die formalen Strukturen und Rechtsnormen zu verstehen, innerhalb derer deutsche Soldaten während des Zweiten Weltkriegs operierten.