Nationalsozialistische Volkswohlfahrt ( NSV ) - Mitgliedsabzeichen
Das Mitgliedsabzeichen der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) stellt ein bedeutendes zeitgeschichtliches Dokument der nationalsozialistischen Wohlfahrtsorganisation dar, die zwischen 1933 und 1945 in Deutschland existierte. Dieses spezielle Exemplar trägt die Kennzeichnung RZM 78 sowie die Markierung GES.GESCH. (Gesetzlich Geschützt) und verfügt über eine lange Nadelkonstruktion.
Die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt wurde am 3. Mai 1933 unter der Leitung von Erich Hilgenfeldt als offizielle Wohlfahrtsorganisation der NSDAP gegründet. Bereits im September 1933 wurde die NSV dem Stab des Stellvertreters des Führers unterstellt und entwickelte sich rasch zur größten Massenorganisation im nationalsozialistischen Deutschland nach der Deutschen Arbeitsfront. Bis 1943 erreichte die Mitgliederzahl etwa 17 Millionen Menschen, was die immense gesellschaftliche Durchdringung dieser Organisation verdeutlicht.
Die Hauptaufgabe der NSV bestand offiziell in der sozialen Fürsorge und Wohlfahrtspflege, wobei diese ausschließlich nach rassischen und ideologischen Kriterien erfolgte. Die Organisation betrieb das Winterhilfswerk (WHW), das Hilfswerk Mutter und Kind, organisierte Kinderverschickungen und betreute Mütter. Die NSV unterhielt Kindergärten, Erholungsheime und Beratungsstellen. Jedoch war ihre Tätigkeit stets von der nationalsozialistischen Ideologie durchdrungen und schloss systematisch jüdische Bürger und andere als “rassisch minderwertig” eingestufte Personen von jeglicher Unterstützung aus.
Das vorliegende Mitgliedsabzeichen wurde gemäß den Bestimmungen der Reichszeugmeisterei (RZM) hergestellt. Die RZM wurde 1929 gegründet und übernahm ab 1933 die zentrale Kontrolle über die Herstellung und den Vertrieb aller Abzeichen, Uniformteile und Ausrüstungsgegenstände der NSDAP und ihrer Gliederungen. Die Herstellernummer 78 verweist auf einen spezifischen, von der RZM lizenzierten Produzenten. Die RZM-Markierung garantierte die offizielle Genehmigung und sollte Fälschungen verhindern. Jeder zugelassene Hersteller erhielt eine eindeutige Kennziffer, die auf den produzierten Abzeichen angebracht werden musste.
Die Kennzeichnung GES.GESCH. (Gesetzlich Geschützt) weist darauf hin, dass das Design und die Verwendung des Abzeichens rechtlich geschützt waren. Dies war ein übliches Verfahren bei allen offiziellen NS-Organisationsabzeichen, um unbefugte Reproduktionen zu unterbinden und die Kontrolle über die symbolische Repräsentation der Partei und ihrer Gliederungen zu wahren.
Das typische NSV-Mitgliedsabzeichen zeigte charakteristische Gestaltungselemente der Organisation. Häufig waren Darstellungen zu finden, die das soziale Engagement symbolisierten, kombiniert mit nationalsozialistischer Symbolik. Die lange Nadelkonstruktion war eine gängige Befestigungsform bei Mitgliedsabzeichen dieser Zeit und ermöglichte das sichere Tragen an Zivilkleidung oder Uniformen.
Die Mitgliedschaft in der NSV war formal freiwillig, jedoch bestand in vielen Berufsfeldern, insbesondere im öffentlichen Dienst, ein erheblicher sozialer und beruflicher Druck zum Beitritt. Das sichtbare Tragen des Mitgliedsabzeichens diente als Loyalitätsbekundung gegenüber dem nationalsozialistischen Regime und konnte berufliche Vorteile bringen, während die Nichtteilnahme oft zu Nachteilen führte.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die NSV zusammen mit allen anderen NSDAP-Organisationen durch das Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945 aufgelöst und verboten. Der Alliierte Kontrollrat ordnete die vollständige Liquidation ihres Vermögens an. Das Tragen ihrer Symbole und Abzeichen wurde in der Nachkriegszeit in Deutschland verboten.
Heute besitzen solche Objekte ausschließlich zeitgeschichtlichen und musealen Wert. Sie dienen als materielle Zeugnisse einer dunklen Epoche deutscher Geschichte und werden in Sammlungen und Museen zur historischen Aufarbeitung und Bildung aufbewahrt. In Deutschland regelt das Strafgesetzbuch (§ 86a) den Umgang mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, wobei die Verwendung zu wissenschaftlichen, historischen oder ähnlichen Zwecken ausdrücklich erlaubt ist.
Die wissenschaftliche Beschäftigung mit solchen Objekten trägt zum Verständnis der Mechanismen totalitärer Herrschaft bei, insbesondere wie soziale Fürsorge instrumentalisiert und mit rassistischer Ideologie verknüpft wurde. Das Mitgliedsabzeichen steht symbolisch für die Durchdringung aller gesellschaftlichen Bereiche durch die nationalsozialistische Ideologie und die Vereinnahmung selbst karitativer Tätigkeiten für politische und rassistische Zwecke.