Reichshebammenschaft ( RH ) - Goldene Verdienstbrosche
Die Goldene Verdienstbrosche der Reichshebammenschaft (RH) stellt ein bedeutendes Zeugnis der nationalsozialistischen Berufsorganisation deutscher Hebammen zwischen 1933 und 1945 dar. Diese Auszeichnung wurde an verdiente Hebammen verliehen, die sich durch langjährige, zuverlässige Tätigkeit und besondere Leistungen im Dienste der nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik hervorgetan hatten.
Die Reichshebammenschaft wurde 1938 als Zwangsorganisation etabliert und unterstand dem Reichsministerium des Innern sowie der NS-Volkswohlfahrt. Jede praktizierende Hebamme im Deutschen Reich musste Mitglied dieser Organisation sein. Die Gründung erfolgte im Kontext der nationalsozialistischen Rassenpolitik und Bevölkerungspolitik, die eine Steigerung der Geburtenrate bei als “rassisch wertvoll” eingestuften Familien anstrebte. Die Hebammen spielten dabei eine zentrale Rolle bei der Umsetzung dieser ideologischen Ziele.
Die Goldene Verdienstbrosche stellte eine besondere Ehrung innerhalb des Verleihungssystems der Reichshebammenschaft dar. Das Abzeichen wurde typischerweise aus vergoldetem Metall gefertigt und zeigte charakteristische Symbole der Organisation. Die rückseitige Prägung “GES.GESCH.” (Gesetzlich Geschützt) weist auf die rechtliche Absicherung des Designs hin und sollte unbefugte Nachbildungen verhindern. Diese Kennzeichnung war bei offiziellen Auszeichnungen des Dritten Reiches üblich.
Die Verleihungskriterien für die Goldene Verdienstbrosche waren streng geregelt. Hebammen mussten nicht nur fachliche Kompetenz nachweisen, sondern auch politische Zuverlässigkeit im Sinne der NSDAP demonstrieren. Die Anzahl der erfolgreich betreuten Geburten, die Dauer der Berufstätigkeit und das Engagement für die Ziele der Reichshebammenschaft wurden bei der Vergabe berücksichtigt. Die goldene Variante der Brosche stand hierarchisch über der silbernen Ausführung und wurde seltener verliehen.
Die Organisation der Reichshebammenschaft verfolgte mehrere Ziele: Die fachliche Weiterbildung der Hebammen, die Überwachung der Berufsausübung, die Durchsetzung eugenischer Vorstellungen und die Integration der Hebammen in das nationalsozialistische Gesundheitssystem. Hebammen wurden verpflichtet, Meldungen über Geburten zu erstatten und bei der Erfassung von Säuglingen und Kleinkindern mitzuwirken. Sie spielten auch eine Rolle bei der Identifizierung von Familien für das Lebensborn-Programm und andere bevölkerungspolitische Maßnahmen.
Das Design solcher Abzeichen folgte der nationalsozialistischen Ästhetik und enthielt typischerweise stilisierte Symbole wie das Hakenkreuz, germanische Runen oder Darstellungen, die Mutterschaft und Fruchtbarkeit symbolisierten. Die handwerkliche Ausführung variierte je nach Hersteller, wobei namhafte Firmen wie Deschler & Sohn aus München oder andere spezialisierte Werkstätten für die Produktion staatlicher Auszeichnungen beauftragt wurden.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 wurden die Reichshebammenschaft und ihre Symbole durch die Alliierten verboten. Das Tragen oder öffentliche Zeigen solcher Auszeichnungen wurde in Deutschland durch die Entnazifizierungsgesetze untersagt. Heute besitzen diese Objekte ausschließlich historischen Dokumentationswert und werden in Museen, Archiven und privaten Sammlungen als Zeugnisse der nationalsozialistischen Herrschaft bewahrt.
Aus heutiger Sicht erlauben solche Auszeichnungen wichtige Einblicke in die Durchdringung aller gesellschaftlichen Bereiche durch die NS-Ideologie. Die Instrumentalisierung des Hebammenberufs für rassenpolitische und eugenische Ziele zeigt exemplarisch, wie das NS-Regime Berufsorganisationen für seine verbrecherischen Zwecke missbrauchte. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesen Objekten trägt zum Verständnis der Mechanismen totalitärer Herrschaft bei und mahnt zur Wachsamkeit gegenüber der politischen Vereinnahmung medizinischer Berufe.