Diese Urkundengruppe dokumentiert die militärische Laufbahn eines Obergefreiten vom 15. Panzergrenadier-Regiment 15 während des Zweiten Weltkriegs. Die drei erhaltenen Dokumente – Besitzzeugnisse für das Panzerkampfabzeichen in Bronze und das Verwundetenabzeichen in Schwarz sowie eine Verleihungsurkunde zum Eisernen Kreuz 2. Klasse – bieten einen authentischen Einblick in das Auszeichnungswesen der Wehrmacht und die persönliche Geschichte eines Soldaten der Panzergrenadier-Truppe.
Das Panzerkampfabzeichen in Bronze wurde am 1. Juni 1940 von Generaloberst Walther von Brauchitsch für Panzergrenadier-Einheiten, gepanzerte Aufklärungseinheiten, Nachrichtentruppen und Sanitätspersonal bei Panzerdivisionen gestiftet. Die Auszeichnung existierte in zwei Hauptstufen: Silber für Panzerbesatzungen und Bronze für Panzergrenadiere und Unterstützungseinheiten. Das Besitzzeugnis dieses Obergefreiten trägt das Datum 1. Dezember 1944 und wurde von einem Oberst und Regimentskommandeur unterzeichnet. Zur Verleihung berechtigten drei verschiedene Panzerangriffe an drei verschiedenen Tagen, Verwundung während eines Angriffs oder der Erwerb einer Tapferkeitsauszeichnung während eines Angriffs. Schätzungsweise wurden etwa 23.500 silberne und 14.200 bronzene Abzeichen verliehen.
Das Verwundetenabzeichen 1939 in Schwarz wurde am 1. September 1939 von Adolf Hitler gestiftet, um Angehörige der Wehrmacht zu ehren, die durch Feindeinwirkung verwundet wurden. Die Auszeichnung existierte in drei Klassen: Schwarz für ein bis zwei Verwundungen, Silber für drei bis vier Verwundungen und Gold für fünf oder mehr Verwundungen oder eine einzelne schwere Verletzung. Das Besitzzeugnis dokumentiert eine einmalige Verwundung am 25. August 1941 und wurde am 9. Dezember 1941 ausgestellt. Diese frühe Verwundung deutet darauf hin, dass der Träger bereits vor der Formierung der 15. Panzergrenadier-Division im Juli 1943 in einer anderen Einheit gedient hatte.
Das Eiserne Kreuz 2. Klasse 1939 wurde ebenfalls am 1. September 1939 von Adolf Hitler gestiftet und setzte die preußische Tradition fort, die 1813 begründet worden war. Die Auszeichnung existierte in vier Hauptklassen: 2. Klasse, 1. Klasse, Ritterkreuz und Großkreuz, ergänzt durch Erweiterungen des Ritterkreuzes. Die Verleihung erfolgte für individuelle Tapferkeitshandlungen im Angesicht des Feindes oder für Handlungen, die über die normale Pflichterfüllung hinausgingen. Über drei Millionen Exemplare der 2. Klasse wurden an Angehörige der deutschen Streitkräfte, verbündeter Armeen und ziviler uniformierter Organisationen verliehen. Die Verleihungsurkunde vom 6. November 1944 trägt die Unterschrift von Generalmajor Dr. Fritz Polack, dem Divisionskommandeur.
Fritz Polack (1892–1956) war eine bedeutende militärische Persönlichkeit dieser Einheit. Er erhielt das Ritterkreuz am 27. August 1943 als Oberst und Kommandeur des Artillerie-Regiments 29 (motorisiert). Am 1. Juli 1944 wurde er zum Generalmajor befördert und erhielt am 30. April 1945 das Eichenlaub. Seine Unterschrift auf der Verleihungsurkunde verleiht dem Dokument besondere historische Authentizität.
Die 15. Panzergrenadier-Division wurde im Juli 1943 in Sizilien durch Umbenennung der Division Sizilien gebildet und integrierte Überreste der in Tunesien vernichteten 15. Panzer-Division. Die Division kämpfte in Sizilien im Juli und August 1943, wurde nach Festland-Italien evakuiert und nahm an Verteidigungsoperationen bei Salerno im September 1943 teil. Weitere Einsätze folgten an der Bernhardt-Linie und Winterstellung einschließlich San Pietro Infine im November und Dezember 1943 sowie an der Gustav-Linie bei Monte Cassino Anfang 1944. Ende 1944 wurde die Division an die Westfront verlegt, wo sie in der Ardennenoffensive und bei der Belagerung von Bastogne von Dezember 1944 bis Januar 1945 kämpfte. Die Kapitulation erfolgte im Mai 1945 gegenüber britischen Streitkräften.
Nach 1945 wurden deutsche Militärauszeichnungen einschließlich des Panzerkampfabzeichens und des Eisernen Kreuzes von den alliierten Besatzungsbehörden verboten. Im Jahr 1957 genehmigte die Bundesrepublik Deutschland das Tragen vieler Auszeichnungen aus dem Zweiten Weltkrieg in entnazifizierter Form ohne Hakenkreuz und NS-Hoheitszeichen. Träger konnten umgestaltete Versionen an Bundeswehruniformen als kleine Nachbildungen auf Ordensspangen tragen. Die 15. Panzergrenadier-Division wurde bei der Kapitulation im Mai 1945 aufgelöst.