HJ Einzel Gefolgschafts-Schulterknopf "39" 

für die Gefolgschaft "39". Rückseitig mit RZM-Hersteller "M5/8". Getragen, Zustand 2+.
Preis Pro Stück. 
371341
10,00

HJ Einzel Gefolgschafts-Schulterknopf "39" 

Der HJ Einzelgefolgschafts-Schulterknopf mit der Nummer “39” stellt ein charakteristisches Beispiel für die uniformtechnischen Ausstattungsgegenstände der Hitler-Jugend während des Dritten Reiches dar. Diese Schulterknöpfe dienten als Organisationskennzeichen und ermöglichten die Identifikation der spezifischen Einheit innerhalb der komplexen Struktur der HJ.

Die Hitler-Jugend wurde 1926 gegründet und entwickelte sich nach der Machtübernahme 1933 zur staatlich geförderten Jugendorganisation des nationalsozialistischen Deutschlands. Mit dem Gesetz über die Hitler-Jugend vom 1. Dezember 1936 wurde die HJ zur Staatsjugend erklärt, und die Mitgliedschaft wurde faktisch obligatorisch. Die Organisation gliederte sich in verschiedene hierarchische Ebenen: Kameradschaft, Schar, Gefolgschaft, Stamm, Bann und Gebiet.

Die Gefolgschaft, zu der dieser Schulterknopf gehörte, stellte eine mittlere Organisationseinheit dar und umfasste in der Regel 160 bis 200 Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren. Jede Gefolgschaft wurde durch eine zweistellige Nummer identifiziert, die auf den Schulterknöpfen der Uniformen getragen wurde. Die Nummer “39” kennzeichnete somit eine spezifische Gefolgschaft innerhalb ihres übergeordneten Bannes.

Die rückseitige RZM-Markierung M5/8 ist von besonderer Bedeutung für die Authentifizierung und Datierung des Objekts. Die Reichszeugmeisterei (RZM) wurde 1929 als zentrale Beschaffungs- und Prüfstelle der NSDAP eingerichtet. Sie überwachte die Produktion und Verteilung von Uniformen, Abzeichen und Ausrüstungsgegenständen für alle NS-Organisationen. Die RZM-Nummer setzte sich aus einem Buchstaben für die Warengruppe (M für Metall- und Emaillewaren) und einer Zahlenfolge für den spezifischen Hersteller zusammen. Die Kennzeichnung M5/8 verweist auf einen autorisierten Hersteller von Metallabzeichen und Uniformzubehör.

Das RZM-System gewährleistete eine standardisierte Qualität und verhinderte die Herstellung nicht autorisierter Uniformteile. Hersteller mussten strenge Qualitätskontrollen durchlaufen und erhielten nur nach erfolgreicher Prüfung eine RZM-Lizenz. Die Markierung auf der Rückseite der Schulterknöpfe diente als Qualitätssiegel und Herkunftsnachweis. Diese systematische Regulierung der Uniformproduktion spiegelte den Anspruch des NS-Regimes auf totale Kontrolle wider.

Schulterknöpfe wurden auf den Schulterstücken der HJ-Uniform getragen und waren ein wesentlicher Bestandteil der Dienstbekleidung. Sie wurden typischerweise paarweise getragen, wobei beide Schultern die gleiche Gefolgschaftsnummer zeigten. Die Uniform selbst bestand aus einem braunen Hemd, schwarzer Kluft (Halstuch), Schulterriemen und weiteren Ausstattungsgegenständen, die je nach Funktion und Region variierten.

Die Produktion solcher Uniformteile erfolgte durch zahlreiche private Hersteller, die nach strengen Vorgaben arbeiteten. Die Materialien variierten je nach Produktionszeitpunkt: Frühe Stücke waren häufig aus höherwertigen Materialien gefertigt, während gegen Kriegsende zunehmend Ersatzmaterialien verwendet wurden. Der vorliegende Schulterknopf zeigt die typischen Merkmale der Vorkriegs- und frühen Kriegsproduktion.

Die Zustandsbewertung “2+” (getragen) deutet darauf hin, dass der Schulterknopf tatsächlich im Dienst verwendet wurde, jedoch keine erheblichen Beschädigungen aufweist. Gebrauchsspuren wie leichte Oxidation, minimale Kratzer oder Abnutzungserscheinungen sind bei getragenen Exemplaren typisch und bestätigen die authentische Verwendung.

Aus historischer Perspektive sind solche Objekte wichtige materielle Zeugnisse einer Jugendorganisation, die zur Indoktrination und militärischen Vorbereitung junger Menschen missbraucht wurde. Die Hitler-Jugend spielte eine zentrale Rolle in der nationalsozialistischen Erziehungsstrategie und bereitete Millionen Jugendliche auf den Kriegsdienst vor. Nach 1945 wurden die HJ und alle ihre Symbole durch das Kontrollratsgesetz Nr. 2 verboten.

Heute besitzen solche Objekte ausschließlich dokumentarischen und wissenschaftlichen Wert für die Erforschung der NS-Zeit und dienen als Anschauungsmaterial in Museen und Bildungseinrichtungen. Sammler und Historiker bewahren diese Zeugnisse als Mahnung und zur Dokumentation eines dunklen Kapitels der deutschen Geschichte.

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