Nationalsozialistische Frauenschaft ( NSF ) - Mitgliedsabzeichen
Das Mitgliedsabzeichen der Nationalsozialistischen Frauenschaft (NSF) stellt ein bedeutendes Zeugnis der nationalsozialistischen Frauenorganisation dar, die zwischen 1931 und 1945 existierte. Dieses Abzeichen mit einem Durchmesser von 44 mm, gefertigt als geschütztes Geschmacksmuster und mit einer Nadelhalterung versehen, repräsentiert die Mitgliedschaft in einer der größten Frauenorganisationen des Dritten Reiches.
Die Nationalsozialistische Frauenschaft wurde offiziell am 1. Oktober 1931 als Zusammenschluss verschiedener nationalsozialistischer Frauengruppen gegründet. Unter der Leitung von Gertrud Scholtz-Klink, die ab 1934 als Reichsfrauenführerin fungierte, entwickelte sich die NSF zur zentralen Organisation für nationalsozialistische Frauen. Die Organisation war hierarchisch strukturiert und in das Geflecht der NSDAP-Gliederungen eingebunden.
Das Mitgliedsabzeichen diente als sichtbares Erkennungszeichen der Zugehörigkeit zur NSF. Die Gestaltung folgte den typischen nationalsozialistischen Symbolrichtlinien und musste als geschütztes Muster registriert werden. Die Kennzeichnung "Ges. Gesch" (Gesetzlich Geschützt) weist auf die offizielle Anerkennung und den Schutz des Designs hin, was eine unbefugte Nachbildung verhindern sollte.
Die NSF hatte mehrere Hauptaufgaben: Sie sollte Frauen im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie schulen, sie auf ihre Rolle als Mütter und Hausfrauen vorbereiten und die "Volksgemeinschaft" fördern. Die Organisation bot Kurse in Hauswirtschaft, Kindererziehung und nationalsozialistischer Weltanschauung an. Bis 1938 hatte die NSF etwa 2 Millionen Mitglieder, wobei die Mitgliedschaft für bestimmte Berufsgruppen und Ehefrauen von NSDAP-Funktionären praktisch verpflichtend war.
Das vorliegende Abzeichen mit seiner Nadelhalterung wurde typischerweise an der zivilen Kleidung getragen, meist an der linken Brustseite. Die Herstellung solcher Abzeichen erfolgte durch verschiedene zugelassene Hersteller, die strenge Qualitätsstandards einhalten mussten. Die Bezeichnung "Zustand 2" in der Beschreibung bezieht sich auf den Erhaltungsgrad des Stücks nach gängigen Sammlerkategorien.
Die NSF war eng mit dem Deutschen Frauenwerk (DFW) verbunden, einer Dachorganisation, die ab 1933 alle deutschen Frauenverbände gleichschaltete. Während das DFW die breite Masse der deutschen Frauen erfassen sollte, blieb die NSF den besonders linientreuen und aktiven Mitgliedern vorbehalten. Diese Zweiteilung spiegelte die nationalsozialistische Strategie wider, einerseits möglichst viele Menschen zu erfassen, andererseits aber einen "harten Kern" ideologisch gefestigter Anhänger zu pflegen.
Die Trageweise und Bedeutung solcher Abzeichen waren durch interne Vorschriften geregelt. Sie dienten nicht nur der Identifikation, sondern auch der Demonstration von Loyalität und Zugehörigkeit zum nationalsozialistischen System. In der hierarchischen Struktur der NSF gab es verschiedene Ränge und Funktionen, die teilweise durch zusätzliche Abzeichen oder Varianten gekennzeichnet wurden.
Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches 1945 wurde die NSF zusammen mit allen anderen NS-Organisationen durch das Kontrollratsgesetz Nr. 2 vom 10. Oktober 1945 verboten und aufgelöst. Der Besitz und das Tragen solcher Abzeichen wurden in Deutschland durch die Alliierten zunächst vollständig untersagt.
Heute sind solche Mitgliedsabzeichen Objekte historischer Forschung und musealer Sammlungen. Sie dienen als materielle Zeugnisse der nationalsozialistischen Herrschaft und der Einbindung von Frauen in das totalitäre System. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit diesen Objekten hilft, die Mechanismen der Massenmobilisierung und ideologischen Durchdringung der Gesellschaft zu verstehen. Sammler und Museen bewahren solche Stücke als Lehrmaterial und Forschungsobjekte auf, wobei der historisch-pädagogische Kontext stets betont werden muss.