Nachlass von Paul Schweder Träger des Goldenen Motorsportabzeichen
Das Deutsche Motorsportabzeichen 1. Stufe in Gold gehört zu den seltensten und begehrtesten Auszeichnungen des nationalsozialistischen Deutschlands. Durch Erlass des Führers und Reichskanzlers Adolf Hitler am 18. Februar 1938 gestiftet, sollte diese Dekoration gleichzeitig als Anreiz für die motorsportbegeisterte Jugend dienen. Die Durchführungsbestimmungen wurden am 1. November 1938 von Adolf Hühnlein, Führer des Deutschen Motorsports und NSKK-Korpsführer, herausgegeben. Die erste Verleihung fand am 18. Februar 1939 für die Jahre 1933 bis 1938 statt.
Das Abzeichen wurde in drei Klassen verliehen: die 3. Stufe in Eisen, die 2. Stufe in Silber und die 1. Stufe in Gold. Die goldene Ausführung wurde insgesamt nur 88 Mal verliehen, was sie zu einer außerordentlichen Rarität macht. Im Vergleich dazu wurde die 3. Stufe in Eisen 314 Mal und die 2. Stufe in Silber 93 Mal vergeben. Wenn ein Motorsportler bereits eine Klasse des Abzeichens besaß, konnte er sich bei Erreichen der erforderlichen Punktzahl für die nächsthöhere Klasse bewerben. Das zuvor getragene Abzeichen musste dabei an das Amt der Obersten Nationalen Sportbehörde zurückgegeben werden.
Der Entwurf stammte vom Grafikdesigner Paul Casberg aus Berlin, während die Firma L. Christian Lauer aus Nürnberg als alleiniger Hersteller fungierte. Das runde, durchbrochene Abzeichen wurde aus vergoldetem Silber gefertigt und maß 49 Millimeter im Durchmesser. In frühen Versionen war es mit einem 800er Silberstempel und der Herstellermarke LN 1790 auf der Rückseite versehen. Ab 1941 wurden auch vergoldete Abzeichen aus unedlem Metall produziert. Das Gewicht betrug bei vergoldeten Silberversionen 37,4 Gramm.
Die Vorderseite zeigt einen Adler auf einem polierten Hakenkreuz innerhalb eines Eichenlaubkranzes mit einem gummibereiften Rad am unteren Ende. Der Rand besteht aus einem geschlossenen Eichenlaubkranz, der am unteren Ende mit einer Querbindung zusammengebunden ist. Der Kranz setzt sich aus jeweils sieben Blattgruppen links und rechts zusammen, mit einem ganzen und zwei halben seitlichen Blättern. In der Mitte unten, den Rand berührend, befindet sich ein schräg gestelltes gummibereiftes Rad mit versetztem Rand. Darauf sitzt ein Adler mit ausgebreiteten Schwingen, der den Eichenkranz überlagert. Der Kopf des Adlers ist nach rechts unten geneigt. Im Hintergrund liegt ein poliertes, auf der Spitze stehendes Hakenkreuz, das den Kranz berührt. Die Rückseite ist glatt und vergoldet mit vertikaler Nadel und röhrenförmiger Spange am unteren Ende. In der Mitte zeigt sie die großen Herstellermarken-Buchstaben LN, darunter die kleine Zahl 1790 und etwas tiefer GES. GESCH. als Patentschutzmarke.
Die Vergabe erfolgte als Anerkennung für herausragende Leistungen und hingebungsvolle Einsatzbereitschaft im Motorsport für Deutschlands Ansehen und Ruf. Neben der Würdigkeit des Motorsportlers war für jede Klasse eine festgelegte Anzahl von Wettbewerbspunkten erforderlich. Punkte wurden für Siege bei internationalen und nationalen Rennen vergeben: Für ein internationales Rennen gab es 12 Punkte für den Sieg, für Geländefahrten und Fernfahrten 9 Punkte. Für nationale Rennen gab es weniger Punkte: 8 oder 7 Punkte. Im Jahr 1939 wurden Gras- und Sandbahnrennen in das Punktesystem aufgenommen. Für die einzelnen Klassen waren insgesamt 50 Punkte für Eisen, 100 Punkte für Silber und 150 Punkte für Gold erforderlich.
Das Abzeichen wurde vom Führer des Deutschen Motorsports auf Vorschlag der Obersten Nationalen Sportbehörde für Motorsport verliehen. Die Anträge auf Verleihung wurden von den für den Sportler zuständigen obersten Behörden eingereicht. Die Verleihung der 1. Stufe in Gold erfolgte durch den Korpsführer persönlich, während die anderen Klassen per Post versandt wurden. Die Träger des Deutschen Motorsportabzeichens konnten zu höheren Diensträngen aufsteigen: in Eisen bis zum Sturmhauptführer, in Silber bis zum Oberstaffelführer und in Gold bis zum Standartenführer. Diese Abzeichen waren während des gesamten Krieges zur militärischen Uniform zugelassen und wurden getragen.
In der Nachkriegszeit ist das Tragen von nationalsozialistischen Sportabzeichen einschließlich des Deutschen Motorsportabzeichens in Deutschland verboten. Das Abzeichen ist aufgrund der extremen Seltenheit der Goldstufe ein hochgeschätztes Sammlerstück.