Königreich Italien, National- und Handelsflagge
Die vorliegende National- und Handelsflagge des Königreichs Italien stellt ein bedeutendes Zeugnis der italienischen Staatsgeschichte zwischen 1861 und 1946 dar. Mit ihren Maßen von circa 78 x 140 Zentimetern handelt es sich um eine mittelgroße Flagge aus Leinen, wie sie typischerweise auf Handelsschiffen oder in offiziellen Einrichtungen Verwendung fand.
Das Königreich Italien (Regno d'Italia) entstand am 17. März 1861 durch die Proklamation des vereinigten italienischen Staates unter König Viktor Emanuel II. aus dem Hause Savoyen. Nach Jahrhunderten der Zersplitterung in verschiedene Stadtstaaten, Königreiche und fremde Herrschaftsgebiete vollendete sich durch die Risorgimento-Bewegung die italienische Einigung. Die Nationalflagge in ihrer charakteristischen Trikolore – Grün, Weiß und Rot – wurde zum Symbol dieser neu gewonnenen Einheit.
Die italienische National- und Handelsflagge basierte auf der bereits 1797 von der Cisalpinischen Republik eingeführten grün-weiß-roten Trikolore. Nach der Reichsgründung wurde diese Farbkombination mit dem Wappen des Hauses Savoyen – einem weißen Kreuz auf rotem Grund, umgeben von einem blauen Rand und der Krone – im mittleren weißen Streifen kombiniert. Diese Gestaltung unterschied die Staatsflagge von der einfachen Trikolore der Zivilflagge.
Die Handelsflagge (bandiera mercantile) diente der Kennzeichnung italienischer Handelsschiffe auf den Weltmeeren und in ausländischen Häfen. Sie legitimierte die Schiffe unter italienischer Flagge zu fahren und genoss den Schutz des italienischen Staates. Die Marine- und Handelsflaggen waren während der Monarchie nahezu identisch gestaltet, wobei verschiedene Varianten für Kriegsschiffe, Handelsschiffe und staatliche Einrichtungen existierten.
Das verwendete Material – Leinen – war im 19. und frühen 20. Jahrhundert das übliche Gewebe für Flaggen. Leinen zeichnete sich durch seine Robustheit, Langlebigkeit und Witterungsbeständigkeit aus, was besonders für den maritimen Einsatz von Bedeutung war. Die natürlichen Fasern ermöglichten zudem eine gute Farbaufnahme und Haltbarkeit der Farben trotz intensiver Sonneneinstrahlung und Salzwasserbelastung.
Die Tatsache, dass der untere Teil dieser Flagge abgetrennt wurde, ist ein häufig zu beobachtendes Phänomen bei historischen Textilien. Beschädigungen entstanden durch mechanische Beanspruchung im Wind, durch Verrottung der Fasern oder durch bewusste Teilung zu Erinnerungs- oder Sammlerzwecken. Gerade nach dem Ende der Monarchie 1946 wurden viele königliche Insignien und Flaggen entweder vernichtet oder als historische Memorabilien aufbewahrt, wobei einzelne Teile manchmal separiert wurden.
Das Königreich Italien durchlebte während seiner 85-jährigen Existenz dramatische Veränderungen. Es expandierte territorial durch die Annexion Venetiens 1866 und des Kirchenstaates 1870, als Rom zur Hauptstadt wurde. In der Kolonialzeit erwarb Italien Besitzungen in Afrika, darunter Eritrea, Somalia und später Libyen. Der Erste Weltkrieg (1915-1918) brachte weitere territoriale Gewinne, aber auch große menschliche Verluste.
Die Flagge wurde während der faschistischen Ära (1922-1943) unter Benito Mussolini weiterhin verwendet, wobei das faschistische Regime zusätzliche Symbolik einführte. Die grundlegende Gestaltung mit dem savoyischen Wappen blieb jedoch bis zum Ende der Monarchie bestehen.
Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Volksabstimmung vom 2. Juni 1946 wurde Italien zur Republik. Das savoyische Wappen wurde aus der Flagge entfernt, und die einfache grün-weiß-rote Trikolore wurde zur offiziellen Staatsflagge der Italienischen Republik.
Flaggen wie die vorliegende besitzen heute erheblichen historischen und sammlerwert. Sie dokumentieren nicht nur die vexillologische Geschichte Italiens, sondern auch die politischen und gesellschaftlichen Umbrüche des 19. und 20. Jahrhunderts. Für Sammler militärischer und maritimer Antiquitäten stellen originale Flaggen des Königreichs Italien begehrte Objekte dar, insbesondere wenn Herkunft und Verwendungszeitraum nachvollziehbar sind.
Die Erhaltung solcher textiler Zeugnisse ist konservatorisch anspruchsvoll. Leinen unterliegt natürlichen Alterungsprozessen, und die verwendeten Färbemittel können durch Lichteinwirkung verblassen. Der angegebene Zustand 3 deutet auf sichtbare Gebrauchsspuren und Alterungserscheinungen hin, was bei einem Objekt dieses Alters durchaus üblich und authentisch ist.