Frankreich Entlassungsschreiben eines Österreichers aus französischer Gefangenschaft.

ausgestellt von 2. Büro der 2. Marokkanischen Division in Freiburg, 19 Juli 1945, gilt auch als Passierschein zwischen Freiburg und Wiener Neustadt, gefaltet und gerissen, Zustand 2- 
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Frankreich Entlassungsschreiben eines Österreichers aus französischer Gefangenschaft.

Das vorliegende Dokument ist ein Entlassungsschreiben aus französischer Kriegsgefangenschaft, ausgestellt im Juli 1945 von der 2. Marokkanischen Division in Freiburg im Breisgau. Es dokumentiert einen bedeutsamen Moment in der unmittelbaren Nachkriegszeit: die Freilassung eines österreichischen Kriegsgefangenen und seine Heimkehr nach Wiener Neustadt.

Nach der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reiches am 8. Mai 1945 befanden sich Millionen deutscher und österreichischer Soldaten in alliierter Gefangenschaft. Die Französische Besatzungszone in Deutschland, zu der auch Freiburg gehörte, wurde von verschiedenen französischen Einheiten verwaltet, darunter auch nordafrikanische Divisionen, die sich im Zweiten Weltkrieg bewährt hatten. Die 2. Marokkanische Division war Teil der französischen Expeditionsstreitkräfte und hatte an den Kämpfen in Italien sowie an der Invasion Südfrankreichs teilgenommen.

Die Verwaltung der Kriegsgefangenen erfolgte durch militärische Büros, die für die Registrierung, Versorgung und schließlich die Entlassung zuständig waren. Das 2. Büro einer Division war traditionell für nachrichtendienstliche Aufgaben und Verwaltungsangelegenheiten verantwortlich. In der unmittelbaren Nachkriegszeit übernahmen diese Stellen auch die bürokratische Abwicklung der Gefangenenentlassungen.

Besonders bemerkenswert ist, dass dieses Dokument nicht nur als Entlassungsschreiben, sondern auch als Passierschein fungierte. Die Reise von Freiburg nach Wiener Neustadt führte durch verschiedene Besatzungszonen: von der französischen Zone durch die amerikanische Zone bis in die sowjetische Besatzungszone Österreichs. Solche Dokumente waren überlebenswichtig, da ohne gültige Papiere die Gefahr bestand, erneut festgenommen oder als Displaced Person interniert zu werden.

Die Situation österreichischer Kriegsgefangener war komplex. Obwohl Österreich seit dem Anschluss 1938 Teil des Deutschen Reiches gewesen war, wurde es von den Alliierten in der Moskauer Deklaration von 1943 als erstes Opfer der nationalsozialistischen Aggression bezeichnet. Dies führte zu einer differenzierten Behandlung österreichischer Soldaten, die oft früher entlassen wurden als ihre deutschen Kameraden.

Die Entlassung im Juli 1945, also nur zwei Monate nach Kriegsende, war relativ früh. Die Massenentlassungen zogen sich teilweise bis in die frühen 1950er Jahre hin, insbesondere aus sowjetischer Gefangenschaft. Die französische Verwaltung begann jedoch bereits im Sommer 1945 mit der systematischen Freilassung bestimmter Kategorien von Gefangenen: Österreicher, ältere Soldaten, Landwirte und als politisch unverdächtig eingestufte Personen hatten Priorität.

Der physische Zustand des Dokuments – gefaltet und gerissen – zeugt von seiner praktischen Verwendung. Solche Papiere wurden auf der oft beschwerlichen Heimreise ständig bei sich getragen, mussten an Kontrollpunkten vorgezeigt werden und waren den Strapazen der Reise ausgesetzt. Die Reise von Freiburg nach Wiener Neustadt konnte je nach Transportmöglichkeiten Tage oder Wochen dauern. Viele ehemalige Kriegsgefangene mussten weite Strecken zu Fuß zurücklegen, da das Verkehrssystem weitgehend zerstört war.

Solche Entlassungspapiere folgten einem standardisierten Format und enthielten üblicherweise: die persönlichen Daten des Gefangenen, seine militärische Einheit, den Zeitpunkt und Ort der Gefangennahme, den ausstellenden Dienst sowie Stempel und Unterschriften der französischen Militärbehörden. Sie waren in französischer Sprache verfasst, oft mit deutschen Übersetzungen versehen.

Die 2. Marokkanische Division hatte eine bemerkenswerte Kriegsgeschichte. Unter dem Kommando von General André Dody kämpfte sie in der italienischen Kampagne und war an der Befreiung von Marseille beteiligt. Nach Kriegsende übernahm sie Besatzungsaufgaben in Südwestdeutschland. Die Präsenz nordafrikanischer Truppen in Deutschland war nicht unproblematisch und führte zu Spannungen, die in der historischen Forschung dokumentiert sind.

Für die Betroffenen markierte ein solches Dokument das Ende der Kriegsgefangenschaft und den Beginn eines neuen, ungewissen Lebensabschnitts. Viele kehrten in zerstörte Heimatstädte zurück, fanden ihre Familien nicht mehr vor oder mussten sich in einer völlig veränderten Gesellschaft neu orientieren. Wiener Neustadt war während des Krieges schwer bombardiert worden und lag nun in der sowjetischen Besatzungszone, was neue Herausforderungen mit sich brachte.

Heute sind solche Entlassungsschreiben wichtige historische Dokumente, die nicht nur administrative Vorgänge belegen, sondern auch persönliche Schicksale dokumentieren. Sie gehören zur Erinnerungskultur an die Nachkriegszeit und sind wertvolle Quellen für die Erforschung der unmittelbaren Nachkriegsgeschichte, der Besatzungspolitik und der individuellen Erfahrungen von Millionen Kriegsgefangenen.