Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei ( NSDAP ) - Mitgliedsabzeichen

emaillierte Ausführung, mit RZM-Hersteller M1/8, an Nadel, Zustand 2.
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140,00

Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei ( NSDAP ) - Mitgliedsabzeichen

NSDAP-Mitgliedsabzeichen – Das Parteiabzeichen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei

Das NSDAP-Mitgliedsabzeichen, auch als Parteiabzeichen bekannt, stellt eines der bedeutendsten Symbole der nationalsozialistischen Bewegung in Deutschland dar. Dieses spezielle Exemplar trägt die Kennzeichnung RZM M1/8, was auf die Reichszeugmeisterei und den offiziellen Hersteller hinweist.

Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) wurde 1920 gegründet und entwickelte sich unter der Führung von Adolf Hitler zur dominierenden politischen Kraft in Deutschland. Das Parteiabzeichen wurde zu einem zentralen Erkennungsmerkmal der Mitgliedschaft und war ab 1933 ein allgegenwärtiges Symbol im öffentlichen Leben des Deutschen Reiches.

Entwicklung und Regulierung

Das Design des Abzeichens basiert auf dem Hakenkreuz, umgeben von einem weißen Kreis auf rotem Grund – den Farben der NSDAP-Flagge. Die ersten Parteiabzeichen wurden bereits in den frühen 1920er Jahren getragen, jedoch erfolgte eine strenge Standardisierung erst später. Am 1. März 1934 übernahm die Reichszeugmeisterei (RZM) unter der Leitung von Franz Xaver Schwarz die zentrale Kontrolle über die Herstellung und Verteilung aller NSDAP-Uniformen und Abzeichen.

Die RZM führte ein komplexes Kennzeichnungssystem ein. Jeder zugelassene Hersteller erhielt eine spezifische RZM-Nummer. Die Kennzeichnung M1/8 identifiziert einen bestimmten autorisierten Produzenten von Mitgliedsabzeichen. Das “M” steht für “Metall” oder “Mitgliedsabzeichen”, gefolgt von der Herstellernummer. Diese systematische Kontrolle sollte Qualitätsstandards sichern und die Herstellung nicht autorisierter Abzeichen verhindern.

Technische Merkmale

Die vorliegende emaillierte Ausführung repräsentiert die hochwertigere Variante der Parteiabzeichen. Im Gegensatz zu einfacheren gestanzten oder lackierten Versionen zeichnet sich diese Ausführung durch eine aufwendigere Herstellungstechnik aus. Der Emaillierungsprozess garantierte eine dauerhafte Farbgebung und verlieh dem Abzeichen ein hochwertiges Erscheinungsbild.

Das Abzeichen wurde mittels einer Nadelkonstruktion an der Kleidung befestigt. Die Rückseite verfügte typischerweise über eine horizontal verlaufende Nadel mit Hakenverschluss, der ein sicheres Tragen ermöglichte. Die RZM-Markierung befand sich üblicherweise auf der Rückseite des Abzeichens, häufig zusammen mit zusätzlichen Herstellerkennzeichen.

Tragebestimmungen und Bedeutung

Das Tragen des Parteiabzeichens war für alle NSDAP-Mitglieder verpflichtend und streng reguliert. Nach den Parteiordnungen durfte das Abzeichen nur von eingetragenen Mitgliedern getragen werden. Es musste auf der linken Brustseite der Kleidung angebracht werden. Für Uniformträger galten spezielle Vorschriften bezüglich der genauen Platzierung.

Die Ausgabe des Abzeichens erfolgte nach der offiziellen Aufnahme in die Partei und Zahlung des Mitgliedsbeitrags. Jedes Mitglied erhielt eine Mitgliedsnummer, die in einem zentralen Register erfasst wurde. Das Abzeichen symbolisierte nicht nur die politische Überzeugung, sondern diente auch als Ausweis der Zugehörigkeit zu einem exklusiven Kreis, der nach 1933 erhebliche gesellschaftliche Vorteile mit sich brachte.

Historischer Kontext

Nach der Machtergreifung 1933 wuchs die NSDAP rasant. Während die Partei 1933 noch etwa 850.000 Mitglieder zählte, stieg diese Zahl bis 1939 auf über 5 Millionen. Das Parteiabzeichen wurde zu einem allgegenwärtigen Symbol im öffentlichen Leben. Für viele wurde die Mitgliedschaft und das sichtbare Tragen des Abzeichens zu einer beruflichen Notwendigkeit.

Die Produktion der Abzeichen war ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Zahlreiche Firmen erhielten RZM-Lizenzen und produzierten Millionen von Abzeichen in verschiedenen Qualitäten und Preisklassen. Die emaillierten Versionen gehörten zu den teureren Varianten und wurden besonders von Funktionären und wohlhabenderen Mitgliedern bevorzugt.

Nachkriegszeit und rechtlicher Status

Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches 1945 wurde die NSDAP verboten und aufgelöst. Der Alliierte Kontrollrat verbot durch das Kontrollratsgesetz Nr. 2 die Partei und alle ihre Organisationen. Das öffentliche Zeigen von NS-Symbolen wurde zunächst durch alliierte Vorschriften, später durch deutsche Gesetze untersagt.

In der Bundesrepublik Deutschland regelt heute § 86a des Strafgesetzbuches das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Das öffentliche Zeigen des Hakenkreuzes und damit auch des NSDAP-Parteiabzeichens ist grundsätzlich strafbar, mit Ausnahmen für Kunst, Wissenschaft, Forschung, Lehre und Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens.

Für Sammler und Museen gelten besondere Regelungen. Der Besitz solcher historischer Objekte zu dokumentarischen oder wissenschaftlichen Zwecken ist legal, solange keine Verherrlichung des Nationalsozialismus damit verbunden ist. Diese Objekte dienen heute als wichtige historische Quellen für die Erforschung und Dokumentation dieser dunkelsten Periode der deutschen Geschichte.