Luftschutz - Warnschild für das betreten einen Luftschutz-Bunkers

Aus Holz, Maße ca. 59,5 x 39,5 cm, mit Aufdruck "Personen, die an einer übertragbaren Krankheit leiden und für die vom behandelnden Arzt oder dem Gesundheitsamt die Absonderung angeordnet worden ist, dürfen den Luftschutz-Bunker nicht betreten. Wer gegen dieses Verbot verstösst, gefährdet die Gesundheit seiner Volksgenossen und macht strafbar. Der Polizeipräsident (als örtlicher Luftschutzleiter)". Zustand 2.
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Luftschutz - Warnschild für das betreten einen Luftschutz-Bunkers

Dieses hölzerne Warnschild aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs dokumentiert einen wenig bekannten Aspekt des zivilen Luftschutzes im Deutschen Reich: die Verbindung zwischen Seuchenbekämpfung und Luftschutzmaßnahmen. Mit seinen Maßen von etwa 59,5 x 39,5 cm war das Schild deutlich sichtbar am Eingang von Luftschutz-Bunkern angebracht und verkündete ein striktes Betretungsverbot für Personen mit ansteckenden Krankheiten.

Der aufgedruckte Text macht unmissverständlich klar, dass Personen, “die an einer übertragbaren Krankheit leiden und für die vom behandelnden Arzt oder dem Gesundheitsamt die Absonderung angeordnet worden ist”, den Bunker nicht betreten durften. Die Warnung vor Strafverfolgung und der Hinweis auf die Gefährdung der “Volksgenossen” spiegelt sowohl die NS-Ideologie als auch die praktischen Herausforderungen des Luftschutzes wider.

Die Unterzeichnung durch den Polizeipräsidenten als örtlichen Luftschutzleiter verweist auf die administrative Struktur des deutschen Luftschutzes. Nach dem Luftschutzgesetz vom 26. Juni 1935 und den nachfolgenden Durchführungsverordnungen oblag die Organisation des zivilen Luftschutzes den lokalen Polizeibehörden. Der Reichsluftschutzbund (RLB), gegründet 1933, war für die Schulung der Bevölkerung zuständig, während die Polizeipräsidenten die operative Verantwortung trugen.

Die Kombination von Gesundheitsschutz und Luftschutz war keine zufällige Entwicklung. In den engen, oft unterirdischen Luftschutzbunkern drängten sich während der Luftangriffe Dutzende oder Hunderte von Menschen auf beengtem Raum. Die Bunker verfügten meist nur über rudimentäre Belüftungssysteme, und die hygienischen Bedingungen waren besonders bei längeren Aufenthalten problematisch. Unter diesen Umständen bestand ein erhebliches Risiko der Krankheitsübertragung, insbesondere bei Infektionskrankheiten wie Tuberkulose, Diphtherie oder Typhus.

Das Reichsgesundheitsamt und das Reichsministerium des Innern hatten bereits in den späten 1930er Jahren Richtlinien für den Gesundheitsschutz in Luftschutzräumen erlassen. Diese Vorschriften umfassten nicht nur bauliche Anforderungen wie Mindestluftraum pro Person, sondern auch Regelungen zur Vermeidung von Seuchengefahren. Die Meldepflicht für übertragbare Krankheiten, die bereits seit dem Reichsseuchengesetz von 1900 bestand, wurde im Kontext des Luftschutzes besonders streng durchgesetzt.

Die Verwendung von Holz als Material für dieses Schild ist typisch für die Kriegszeit, besonders ab 1942/43, als Metalle zunehmend für die Rüstungsproduktion benötigt wurden. Holzschilder waren kostengünstig herzustellen und erfüllten ihren Zweck, auch wenn sie weniger witterungsbeständig waren als Metallschilder. Die schlichte Gestaltung mit schwarzer Schrift auf hellem Grund entsprach den Standards der behördlichen Beschilderung jener Zeit.

Der Begriff “Volksgenossen” in der Formulierung ist charakteristisch für die NS-Propaganda und sollte ein Gefühl der Gemeinschaft und gegenseitigen Verantwortung erzeugen. Gleichzeitig implizierte er die Ausgrenzung derjenigen, die nicht zur “Volksgemeinschaft” gehörten. Die Androhung strafrechtlicher Konsequenzen unterstreicht die autoritäre Natur des NS-Staates, in dem selbst Luftschutzmaßnahmen mit Zwang durchgesetzt wurden.

Solche Warnschilder waren Teil eines umfassenden Systems von Vorschriften und Verhaltensregeln für Luftschutzräume. Weitere typische Schilder regelten das Rauchverbot, die maximale Belegung, Verhaltensregeln während des Aufenthalts und Anweisungen für den Ernstfall. Die Luftschutz-Hausordnung, die in jedem öffentlichen Bunker aushängen musste, ergänzte diese Einzelvorschriften.

Nach Kriegsende wurden die meisten dieser Schilder entsorgt oder zerstört, da sie sowohl an die traumatischen Kriegserlebnisse erinnerten als auch NS-Terminologie enthielten. Erhaltene Exemplare wie dieses sind daher heute historisch bedeutsame Dokumente, die einen authentischen Einblick in die Alltagsrealität des Luftkriegs und die administrative Durchdringung aller Lebensbereiche im Dritten Reich bieten. Sie dokumentieren die Verbindung von praktischer Notwendigkeit, bürokratischer Regelungswut und ideologischer Durchdringung, die charakteristisch für den NS-Staat war.

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