Reichsführer-SS - Reichsfeuerwehr-Ehrenzeichen 2. Klasse - Verleihungsurkunde

für einen Löschzugführer in Wülfrath, ausgestellt am 20.4.1937 vom Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei Heinrich Himmler ( Faksimileunterschrift ).
Die großformatige Urkunde ist in der Mitte gefaltet und hat Gebrauchsspuren.
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€ 450,00

Reichsführer-SS - Reichsfeuerwehr-Ehrenzeichen 2. Klasse - Verleihungsurkunde

Das Reichsfeuerwehr-Ehrenzeichen 2. Klasse repräsentiert ein bedeutendes Kapitel in der Geschichte der deutschen Feuerwehren während der nationalsozialistischen Herrschaft. Diese Verleihungsurkunde aus dem Jahr 1937 dokumentiert die systematische Eingliederung der kommunalen Feuerwehren in die Struktur des NS-Staates unter der Kontrolle des Reichsführers-SS Heinrich Himmler.

Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 wurde die deutsche Feuerwehr schrittweise zentralisiert und gleichgeschaltet. Am 15. Dezember 1933 wurde das Gesetz über das Feuerlöschwesen erlassen, das die rechtliche Grundlage für die Neuorganisation schuf. Die bisherigen kommunalen und freiwilligen Feuerwehren wurden unter einheitlicher Führung zusammengefasst. Mit der Ernennung Himmlers zum Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern am 17. Juni 1936 erhielt dieser auch die Kontrolle über das gesamte deutsche Feuerlöschwesen.

Das Reichsfeuerwehr-Ehrenzeichen wurde durch einen Erlass vom 10. Mai 1938 offiziell gestiftet, wobei bereits vorher ähnliche Auszeichnungen vergeben wurden. Die Auszeichnung existierte in zwei Klassen: Die 1. Klasse als Kreuz und die 2. Klasse als Medaille. Sie sollte langjährige treue Dienste in der Feuerwehr würdigen. Für die 2. Klasse war in der Regel eine Dienstzeit von mindestens zehn Jahren erforderlich, während die 1. Klasse erst nach 25 Jahren verliehen wurde.

Die vorliegende Urkunde wurde am 20. April 1937 ausgestellt, also noch vor der offiziellen Stiftung des Ehrenzeichens. Der 20. April war kein zufälliges Datum - es handelte sich um den Geburtstag Adolf Hitlers, an dem regelmäßig Auszeichnungen und Ehrungen vergeben wurden. Dies unterstreicht die politische Dimension dieser scheinbar rein dienstlichen Auszeichnung.

Der Empfänger war ein Löschzugführer in Wülfrath, einer Stadt im heutigen Nordrhein-Westfalen. Ein Löschzugführer hatte eine mittlere Führungsposition inne und war für einen Löschzug verantwortlich, der typischerweise aus mehreren Fahrzeugen und etwa 20-30 Mann bestand. Diese Position erforderte erhebliche Erfahrung und Führungsqualitäten.

Die Urkunden dieser Zeit waren typischerweise großformatig gestaltet und wiesen eine aufwendige grafische Gestaltung auf. Sie enthielten neben dem Text oft nationalsozialistische Symbole wie Hakenkreuze, Hoheitsadler oder stilisierte Feuerwehrembreme. Die Unterschrift Himmlers erschien als Faksimile, da die große Anzahl verliehener Auszeichnungen eine individuelle Unterzeichnung unmöglich machte.

Die Eingliederung der Feuerwehr in den Polizeiapparat hatte weitreichende Konsequenzen. Feuerwehrleute wurden zunehmend nach politischen Kriterien ausgewählt, und die Organisationen wurden für NS-Propagandazwecke instrumentalisiert. Gleichzeitig blieb die Kernaufgabe des Brandschutzes und der technischen Hilfeleistung bestehen, und viele Feuerwehrleute sahen ihre Tätigkeit primär als unpolitischen Dienst an der Gemeinschaft.

Während des Zweiten Weltkrieges gewann die Feuerwehr dramatisch an Bedeutung. Die Luftangriffe auf deutsche Städte erforderten einen massiven Ausbau der Feuerlöschkapazitäten. Viele Feuerwehrleute wurden als wehrwichtig eingestuft und vom Wehrdienst freigestellt, da ihre Arbeit in der Heimat als kriegsentscheidend galt.

Aus heutiger Sicht sind solche Dokumente wichtige zeitgeschichtliche Quellen. Sie dokumentieren die Durchdringung aller gesellschaftlichen Bereiche durch das NS-Regime und zeigen, wie selbst unpolitische Organisationen wie die Feuerwehr in das System eingebunden wurden. Die Gebrauchsspuren und die Faltung der Urkunde zeugen davon, dass sie tatsächlich aufbewahrt und möglicherweise bei besonderen Anlässen vorgezeigt wurde.

Nach 1945 wurden solche Auszeichnungen und Urkunden durch alliierte Gesetze für ungültig erklärt. Das Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945 hob alle nationalsozialistischen Gesetze auf. Dennoch erkannten die neuen deutschen Feuerwehren die rein dienstlichen Leistungen ihrer Mitglieder aus der NS-Zeit an, auch wenn die politischen Aspekte abgelehnt wurden.