III. Reich Luftschutz (LS) Kleiderbügel für den Gasschutzanzug 38
Der Zustand kann variieren.
Preis Pro Stück: 30 Euro
Der Kleiderbügel für den Gasschutzanzug 38 stellt ein faszinierendes Zeugnis der deutschen Luftschutzorganisation während des Dritten Reiches dar. Dieses scheinbar einfache Hilfsmittel offenbart bei genauerer Betrachtung die umfassende Bürokratisierung und Systematisierung des zivilen Luftschutzes im nationalsozialistischen Deutschland.
Das Luftschutzgesetz vom 26. Juni 1935 bildete die rechtliche Grundlage für den organisierten zivilen Luftschutz im Deutschen Reich. Der Paragraph 8 dieses Gesetzes, der auf dem vorliegenden Stempel erwähnt wird, regelte die Genehmigung und Zulassung von Luftschutzgeräten und -ausrüstung. Jedes Ausrüstungsstück, selbst ein einfacher Kleiderbügel, musste offiziell genehmigt werden und den Standards des Reichsluftfahrtministeriums (RL) entsprechen. Die Kennzeichnung “RL 1-37” deutet auf eine Genehmigung aus dem Jahr 1937 hin, als die Luftschutzvorbereitungen intensiviert wurden.
Der Hersteller E. T. Peschel in Berlin 36 war einer von vielen Zulieferern für Luftschutzausrüstung. Berlin 36 bezeichnete den damaligen Postbezirk Kreuzberg, ein Industriegebiet mit zahlreichen Werkstätten und Manufakturen. Die Tatsache, dass selbst für solche Hilfsmittel spezialisierte Hersteller existierten, unterstreicht den Umfang der Luftschutzvorbereitungen.
Der Gasschutzanzug 38 war Teil der persönlichen Schutzausrüstung für Luftschutzpersonal und bestimmte Zivilisten in exponierten Positionen. Nach den Erfahrungen des Ersten Weltkriegs mit Gaskampfstoffen befürchtete man im Falle eines neuen Krieges massive Gasangriffe auf Zivilbevölkerung und Städte. Der Gasschutzanzug 38 wurde entwickelt, um einen vollständigen Körperschutz gegen flüssige und gasförmige Kampfstoffe zu bieten. Er bestand aus gummierten oder imprägnierten Materialien und wurde zusammen mit einer Gasmaske getragen.
Die sachgerechte Lagerung solcher Schutzanzüge war von entscheidender Bedeutung. Die Materialien durften nicht knicken oder falten, da dies die Schutzwirkung beeinträchtigen konnte. Der spezielle Kleiderbügel, oft als “stummer Diener” bezeichnet, ermöglichte die fachgerechte, hängende Aufbewahrung des kompletten Anzugs. Die Konstruktion aus Holz verhinderte die Bildung von Kondenswasser, das bei Metallbügeln hätte entstehen können und die gummierten Stoffe angegriffen hätte.
Die Organisation des zivilen Luftschutzes wurde ab 1933 systematisch aufgebaut. Unter der Leitung des Reichsluftfahrtministeriums und später des Reichsluftschutzbundes (RLB) wurden Millionen von Zivilisten in Luftschutzmaßnahmen unterwiesen. Luftschutzwarte, Hausfeuerwehren und spezialisierte Trupps wurden ausgebildet und ausgerüstet. Die Kennzeichnung “LS” auf dem Stempel steht für Luftschutz und identifizierte das Gerät als Teil der offiziellen Luftschutzausrüstung.
Die detaillierte Regulierung erstreckte sich auf alle Aspekte der Ausrüstung. Hersteller mussten ihre Produkte zur Genehmigung einreichen, und nur zugelassene Artikel durften verwendet werden. Dies sollte Qualitätsstandards sichern, diente aber auch der staatlichen Kontrolle über die gesamte Luftschutzorganisation.
Interessanterweise zeigt die Existenz solcher spezialisierter Ausrüstungsgegenstände auch die Diskrepanz zwischen den umfassenden Vorbereitungen und der späteren Realität des Krieges. Während massive Luftangriffe tatsächlich stattfanden, blieb der befürchtete systematische Einsatz von Gaskampfstoffen gegen Zivilbevölkerung weitgehend aus. Dennoch blieb die Gasangst während des gesamten Krieges präsent, und die Schutzausrüstung wurde vorgehalten.
Heute sind solche Gegenstände wichtige historische Quellen. Sie dokumentieren nicht nur die technischen und organisatorischen Aspekte des Luftschutzes, sondern auch die Atmosphäre der Kriegsvorbereitung und die allgegenwärtige Angst vor zukünftigen Konflikten, die die 1930er Jahre prägten. Die akribische Dokumentation und Stempelung jedes einzelnen Ausrüstungsteils spiegelt zudem die bürokratische Durchdringung aller Lebensbereiche im nationalsozialistischen Staat wider.