III. Reich - Originalunterschrift von Adolf Hitler als Reichskanzler 1939 auf der Kreditermächtigung vom 4. Juli 1939 mit einer Erhöhung von 30 auf 34 Milliarden Reichsmark

DIN A4, maschinenschriftlicher Briefkopf "Der Führer und Reichskanzler", maschinenschriftlicher Text. Die Vordatierung "Juni 1939" handschriftlich von Lammers auf "4. Juli" 1939 geändert. Roter Stempel "Geheime Reichssache!". Eigenhändige Unterschrift Hitlers in schwarzer Tinte, Gegenzeichnung durch Fritz "Reinhardt" und Paraphe "L 4./7." von Lammers, am Unterrand Aktenvermerk in Bleistift. Gefaltet und doppelt gelocht. Nach der Einführung des Gesetzes über die Deutsche Reichsbank vom 15.6.39 bestimmt Hitler in dieser Ermächtigung zum ersten Mal, dass die Reichsbank "an vom Reich begebenen Wechseln" (u.a. Mefo-Wechsel) eine Maximalsumme von 3 Milliarden RM in ihrem Bestand haben darf und zusätzlich dem Reich "Betriebskredite bis zur Höhe von einer Milliarde Reichsmark gewähren darf".
Bei diesen Kreditermächtigungen handelt e sich um historisch bedeutende Dokumente aus den Jahren 1937 bis 1945, die ein Zeugnis über die Finanzpolitik Hitler und des III. Reiches ablegen. Grundlage für die Erhöhung der Staatsverschuldung war das Kreditermächtigungsgesetz vom 19.2.1935. Hinz kam das Gesetz über die Deutsche Reichsbank. Bei diesen Schreiben handelt es sich um die jeweilige Erhöhung des Kreditbetrags, die von Hitler unterzeichnet wurde, größtenteils vom Finanzminister Schwerin von Krosigk oder dem Staatssekretär im RFM, Fritz Reinhardt, gegengezeichnet und vom Chef der Reichskanzlei mit Datum paraphiert wurde. Die Dokumente sind als "Geheime Reichssache !" in Rot gestempelt. Am Ende des Krieges belief sich im Februar 1945 die Staatsverschuldung auf 500 Millionen Reichsmark ! Es handelt sich um bedeutende Dokumente von hohem historischen Wert.
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