III. Reich - Originalunterschrift von Adolf Hitler als Reichskanzler auf der Kreditermächtigung vom 12. Mai 1940 mit einer Erhöhung von 41 auf 61 Milliarden Reichsmark

DIN A4, maschinenschriftlicher Briefkopf "Der Führer", maschinenschriftlicher Text. Handschriftlich von Lammers datiert "Führer=Hauptquartier, den 12. Mai" 1940. Eigenhändige Unterschrift Hitlers in schwarzer Tinte, Gegenzeichnung durch "Krosigk" und Paraphe "L 12./3." von Lammers. Am Oberrand bezeichnet "2 Ausfertigungen - Prüfnummer 2", neben Hitlers Unterschrift der Tintenvermerk "1 Ausfertigung m.der Prüfnummer 2 [.] ist als Anlage zu [./Aktennummer] untergegangen. 25.5.40" mit undeutlichem Kürzel. Gefaltet. Offensichtlich euphorisiert von den ersten militärischen Erfolgen im Frankreichfeldzug fiel es Hitler nicht schwer, zum ersten Mal die Kreditermächtigung im zweistelligen Milliarden-Bereich zu genehmigen. Nur einen Tag später verlieh er im "Felsennest" Ritterkreuze an die Fallschirmjäger, die am 12. Mai an der Einnahme des Forts Eben Emael beteiligt waren.

Bei diesen Kreditermächtigungen handelt e sich um historisch bedeutende Dokumente aus den Jahren 1937 bis 1945, die ein Zeugnis über die Finanzpolitik Hitler und des III. Reiches ablegen. Grundlage für die Erhöhung der Staatsverschuldung war das Kreditermächtigungsgesetz vom 19.2.1935. Hinz kam das Gesetz über die Deutsche Reichsbank. Bei diesen Schreiben handelt es sich um die jeweilige Erhöhung des Kreditbetrags, die von Hitler unterzeichnet wurde, größtenteils vom Finanzminister Schwerin von Krosigk oder dem Staatssekretär im RFM, Fritz Reinhardt, gegengezeichnet und vom Chef der Reichskanzlei mit Datum paraphiert wurde. Die Dokumente sind als "Geheime Reichssache !" in Rot gestempelt. Am Ende des Krieges belief sich im Februar 1945 die Staatsverschuldung auf 500 Millionen Reichsmark ! Es handelt sich um bedeutende Dokumente von hohem historischen Wert.
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