III. Reich - Originalunterschrift von Adolf Hitler als Reichskanzler auf der Kreditermächtigung vom 16. Juni 1940 mit einer Erhöhung von 61 auf 66 Milliarden Reichsmark

DIN A4, maschinenschriftlicher Briefkopf "Der Führer und Reichskanzler", maschinenschriftlicher Text. Handschriftlich von Lammers datiert "Führer=Hauptquartier, d. 16." Juni 1940. Roter Stempel "Geheime Reichssache!". Eigenhändige Unterschrift Hitlers in schwarzer Tinte und Paraphe "L 16./6." von Lammers. Am Oberrand bezeichnet "1 Ausfertigung!", neben Hitlers Unterschrift der Tintenvermerk "1 Ausfertigung m.der Prüfnummer 2 [.] ist als Anlage zu [./Aktennummer] untergegangen. 25.5.40" mit undeutlichem Kürzel. Gefaltet. Der Betrag für Wechsel im Bestand der Reichsbank wird auf 15 Milliarden erhöht. Auch die zweite Ermächtigung der Kriegszeit ist eingebettet in historische Daten. am 15. Juni eroberte die Wehrmacht die im Ersten Weltkrieg so hart umkämpfte Festung Verdun und am 17. Juni trat der französische Ministerpräsident Reynaud zurück und übergab sein Amt an Marchal Pétain.

Bei diesen Kreditermächtigungen handelt e sich um historisch bedeutende Dokumente aus den Jahren 1937 bis 1945, die ein Zeugnis über die Finanzpolitik Hitler und des III. Reiches ablegen. Grundlage für die Erhöhung der Staatsverschuldung war das Kreditermächtigungsgesetz vom 19.2.1935. Hinz kam das Gesetz über die Deutsche Reichsbank. Bei diesen Schreiben handelt es sich um die jeweilige Erhöhung des Kreditbetrags, die von Hitler unterzeichnet wurde, größtenteils vom Finanzminister Schwerin von Krosigk oder dem Staatssekretär im RFM, Fritz Reinhardt, gegengezeichnet und vom Chef der Reichskanzlei mit Datum paraphiert wurde. Die Dokumente sind als "Geheime Reichssache !" in Rot gestempelt. Am Ende des Krieges belief sich im Februar 1945 die Staatsverschuldung auf 500 Millionen Reichsmark ! Es handelt sich um bedeutende Dokumente von hohem historischen Wert.
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