III. Reich - Originalunterschrift von Adolf Hitler als Reichskanzler auf der Adolf Hitler - Kreditermächtigung vom 29. Mai 1941 mit einer Erhöhung von 90 auf 120 Milliarden Reichsmark

DIN A4, maschinenschriftlicher Briefkopf "Der Führer", maschinenschriftlicher Text. Datiert "Berlin" mit handschriftlichem Datum "29. Mai 1941" durch Lammers. Roter Stempel "Geheime Reichssache!". Eigenhändige Unterschrift Hitlers in schwarzer Tinte, Gegenzeichnung "Krosigk" und Paraphe "L 29./5. 41" von Lammers. Am Oberrand bezeichnet "Eine Ausfertigung". Am Unterrand Aktenvermerk in Bleistift. Gefaltet. Auch diese gewaltige Ermächtigung diente der Vorbereitung des Russlandfeldzuges und war zudem auch geprägt vom Untergang der "Bismarck" am 27. Mai 1941 bzw. den ehrgeizigen Ausbauplänen für die U-Bootwaffe.

Bei diesen Kreditermächtigungen handelt e sich um historisch bedeutende Dokumente aus den Jahren 1937 bis 1945, die ein Zeugnis über die Finanzpolitik Hitler und des III. Reiches ablegen. Grundlage für die Erhöhung der Staatsverschuldung war das Kreditermächtigungsgesetz vom 19.2.1935. Hinz kam das Gesetz über die Deutsche Reichsbank. Bei diesen Schreiben handelt es sich um die jeweilige Erhöhung des Kreditbetrags, die von Hitler unterzeichnet wurde, größtenteils vom Finanzminister Schwerin von Krosigk oder dem Staatssekretär im RFM, Fritz Reinhardt, gegengezeichnet und vom Chef der Reichskanzlei mit Datum paraphiert wurde. Die Dokumente sind als "Geheime Reichssache !" in Rot gestempelt. Am Ende des Krieges belief sich im Februar 1945 die Staatsverschuldung auf 500 Millionen Reichsmark ! Es handelt sich um bedeutende Dokumente von hohem historischen Wert.
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