Allgemeines Sturmabzeichen - R. Karneth
Das Allgemeine Sturmabzeichen stellt eine der bedeutendsten militärischen Auszeichnungen der deutschen Wehrmacht während des Zweiten Weltkriegs dar. Diese besondere Ausführung wurde von R. Karneth, einem der offiziell anerkannten Hersteller solcher Abzeichen, in Feinzink versilbert gefertigt.
Das Allgemeine Sturmabzeichen wurde am 1. Juni 1940 durch den Oberbefehlshaber des Heeres, Generalfeldmarschall von Brauchitsch, gestiftet. Es sollte die Leistungen derjenigen Soldaten würdigen, die nicht zu den bereits mit speziellen Sturmabzeichen ausgezeichneten Einheiten der Infanterie oder Panzertruppen gehörten. Die Verleihungsbestimmungen sahen vor, dass das Abzeichen an Angehörige aller Waffengattungen verliehen werden konnte, die an mindestens drei Angriffen, Gegenangriffen oder Patrouillenunternehmen in vorderster Linie teilgenommen hatten.
Die Gestaltung des Abzeichens folgte einem einheitlichen Muster: Es zeigte eine ovale Eichenlaubumrahmung, in deren Zentrum sich eine Stielhandgranate mit gekreuztem Gewehr befand, überragt von einem Adler mit ausgebreiteten Schwingen und Hakenkreuz. Die Dimensionen betrugen etwa 48 mal 38 Millimeter. Das Abzeichen wurde auf dem linken Ärmel der Uniform getragen und war als permanente Auszeichnung konzipiert.
R. Karneth gehörte zu den zahlreichen Herstellern, die im Rahmen des deutschen Rüstungssystems mit der Produktion solcher Auszeichnungen beauftragt wurden. Die Fertigung in Feinzink versilbert war eine gängige Produktionsmethode, die es ermöglichte, bei begrenzten Ressourcen dennoch repräsentative Abzeichen herzustellen. Das Verfahren bestand darin, einen Zinkrohling durch Druckguss oder Prägung zu formen und anschließend zu versilbern, wodurch eine ansprechende Optik bei vertretbaren Kosten erreicht wurde.
Die Notwendigkeit für das Allgemeine Sturmabzeichen ergab sich aus der militärischen Praxis. Während Infanteristen das am 20. Dezember 1939 gestiftete Infanterie-Sturmabzeichen und Panzerbesatzungen das entsprechende Panzerkampfabzeichen erhalten konnten, blieben viele andere Truppengattungen ohne vergleichbare Anerkennung. Pioniere, Artilleristen, Nachrichtentruppen und andere Spezialeinheiten, die ebenfalls in vorderster Linie kämpften, sollten durch das Allgemeine Sturmabzeichen gewürdigt werden.
Die Verleihungskriterien waren klar definiert: Nach drei Kampfeinsätzen konnte das Abzeichen in seiner Basisstufe verliehen werden. Verwundungen konnten als Ersatz für fehlende Einsätze angerechnet werden. Die Dokumentation erfolgte im Soldbuch, und die Verleihung wurde durch den zuständigen Regimentskommandeur oder eine vergleichbare Dienststelle bestätigt.
Die Produktion durch verschiedene Hersteller wie R. Karneth führte zu leichten Variationen in der Ausführung, wobei die grundlegenden Gestaltungsmerkmale stets eingehalten wurden. Sammler und Historiker unterscheiden heute zwischen verschiedenen Herstellervarianten, wobei die Qualität der Verarbeitung und die verwendeten Materialien oft Rückschlüsse auf die Produktionszeit zulassen. Frühe Exemplare zeigten häufig eine hochwertigere Verarbeitung, während spätere Kriegsproduktionen unter Materialmangel und Zeitdruck entstanden.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Tragen solcher Auszeichnungen im Rahmen der Entnazifizierung zunächst verboten. Das deutsche Ordensgesetz von 1957 regelte später den Umgang mit historischen Auszeichnungen und erlaubte unter bestimmten Bedingungen das Tragen von Orden und Ehrenzeichen aus der Zeit vor 1945, sofern nationalsozialistische Symbole entfernt wurden.
Heute besitzen solche Abzeichen primär historischen und sammlerwissenschaftlichen Wert. Sie dokumentieren ein spezifisches System militärischer Anerkennung und sind Zeugnisse der Produktions- und Materialgeschichte des Zweiten Weltkriegs. Die Erforschung von Herstellermerkmalen, Produktionsvarianten und Verleihungspraxis trägt zum Verständnis der militärischen Kultur und Organisation dieser Epoche bei.