Allgemeines Sturmabzeichen - Karneth
Das Allgemeine Sturmabzeichen war eine bedeutende militärische Auszeichnung des Deutschen Reiches während des Zweiten Weltkriegs. Diese Kampfauszeichnung wurde durch Verordnung vom 1. Juni 1940 von Adolf Hitler gestiftet und sollte die besondere Leistung von Soldaten würdigen, die an Kampfhandlungen teilgenommen hatten, ohne einer Panzer- oder Infanterieeinheit anzugehören, die bereits eigene Sturmabzeichen verliehen.
Die Auszeichnung stand Angehörigen aller Waffengattungen offen, die nicht für das Infanterie-Sturmabzeichen oder das Panzer-Kampfabzeichen in Frage kamen. Dazu gehörten Pioniere, Nachrichtentruppen, Artilleristen, Gebirgsjäger und andere Einheiten. Die Verleihungsbestimmungen sahen vor, dass der Soldat an mindestens drei Sturmtagen teilgenommen haben musste, wobei ein Sturmtag als ein Tag im direkten Fronteinsatz unter feindlichem Feuer definiert wurde.
Das vorliegende Exemplar stammt vom Hersteller Karneth, der als einer von zahlreichen autorisierten Produzenten diese Auszeichnung herstellte. Die Fertigung in Feinzink hohl war eine gängige Produktionsmethode, besonders in den späteren Kriegsjahren, als Materialknappheit zu alternativen Herstellungsverfahren zwang. Die Hohlprägung bedeutete, dass das Abzeichen aus zwei getrennten Hälften bestand, die zusammengefügt wurden, was Material sparte und die Produktion beschleunigte.
Das Design des Allgemeinen Sturmabzeichens zeigte typischerweise einen Adler mit gespreizten Schwingen über einem Kranz aus Eichenlaub, in dessen Mitte sich eine Wehrmacht-Adler mit Hakenkreuz befand. Die gekreuzten Waffen - üblicherweise ein Gewehr und eine Stielhandgranate - symbolisierten den direkten Kampf. Das Abzeichen wurde in der Regel aus Zink, seltener aus Buntmetall gefertigt und hatte eine silberfarbene Oberfläche.
Die Firma Karneth gehörte zu den vielen Herstellern, die im Auftrag des Oberkommandos der Wehrmacht tätig waren. Während des Krieges produzierten Dutzende von Firmen diese Auszeichnungen, wobei jeder Hersteller oft ein eigenes Herstellerzeichen anbrachte. Diese Markierungen befanden sich meist auf der Rückseite der Nadel oder im unteren Bereich des Abzeichens.
Die Verleihung erfolgte auf Vorschlag des Kompaniechefs und wurde im Soldbuch des Trägers eingetragen. Das Abzeichen wurde auf der linken Brustseite der Uniform getragen, unterhalb des Eisernen Kreuzes, sofern dieses verliehen worden war. Die hierarchische Anordnung der Auszeichnungen auf der Uniform folgte strengen Vorschriften der Wehrmacht.
Die Produktion in Feinzink war eine pragmatische Antwort auf die kriegsbedingten Ressourcenengpässe. Während frühe Exemplare oft aus hochwertigeren Materialien wie Buntmetall oder versilbertem Messing gefertigt wurden, mussten die Hersteller ab 1942 zunehmend auf Ersatzmaterialien zurückgreifen. Zink erwies sich als geeignet, da es leicht verfügbar war und sich gut prägen ließ, obwohl es anfälliger für Korrosion war als Buntmetall.
Aus heutiger militärhistorischer Perspektive sind diese Auszeichnungen wichtige Zeitdokumente, die Aufschluss über Produktionsmethoden, Materialbeschaffung und die Organisation des Ordenswesens im Dritten Reich geben. Die verschiedenen Herstellervarianten und Produktionsmethoden ermöglichen es Forschern, die Entwicklung der Kriegswirtschaft nachzuvollziehen.
Das Allgemeine Sturmabzeichen wurde bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs im Mai 1945 verliehen. Nach Kriegsende verbot der Alliierte Kontrollrat das Tragen aller nationalsozialistischen Symbole. In der Bundesrepublik Deutschland ist das öffentliche Zeigen solcher Auszeichnungen nur in entnazifizierter Form oder im wissenschaftlich-historischen Kontext zulässig.